Genf. . Anschläge auf Asylbewerberheime, Pegida-Demos, Diskriminierung von Migranten - Deutschland muss sich von den UN fragen lassen, was es 70 Jahre nach der Ende der Nazi-Herrschaft gegen den Rassismus tut.
Angesichts fremdenfeindlicher Anschläge und Hassparolen bei Pegida-Demonstrationen hat die Bundesregierung den Vereinten Nationen ein stärkeres Engagement gegen alle Formen von Rassendiskriminierung in Deutschland versprochen. Vor dem zuständigen UN-Ausschuss in Genf räumten Regierungsvertreter am Dienstag zugleich ein, dass Rassismus in Deutschland 70 Jahre nach der Zerschlagung des Nationalsozialismus nicht allein in der rechtsextremen Szene anzutreffen sei.
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"Wir erleben, dass man rassistische Diskriminierung und Vorurteile in allen Teilen der Gesellschaft finden kann", erklärte die Abteilungsleiterin für Menschenrechte im Bundesjustizministerium, Almut Wittling-Vogel. Sie leitet die deutsche Regierungsdelegation, die bis zu diesem Mittwoch vor dem UN-Gremium Rede und Antwort stehen muss, wie die 1969 auch in Deutschland in Kraft getretene UN-Konvention gegen Rassendiskriminierung im täglichen Leben umgesetzt wird.
Regierung setzt auf Zivilgesellschaft
Berichte aus Deutschland in den vergangenen Monaten und Jahren - darunter über die Fehler bei den polizeilichen Ermittlungen zu den NSU-Morden und brennende Flüchtlingsunterkünfte - hätten vielen Menschen Besorgnis ausgelöst, erklärten Ausschussmitglieder. Wittling-Vogel versicherte, Deutschland werde den Kampf gegen Fremdenhass und Rassendiskriminierung weiter intensivieren und wo nötig auch stärker mit strafrechtlicher Verfolgung führen.
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Die Regierung setzte dabei auch auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft. "Wir sind froh, dass wir vor dem Ausschuss auch über Beispiele für zivilgesellschaftliches Engagement berichten können", sagte sie. Sie verwies darauf, dass die Gesamtzahl der Gegendemonstranten die Zahl der derjenigen, die mit ausländerfeindlichen Parolen auf die Straßen gegangen seien, selbst in der Hochphase der Pegida übertroffen habe.
Alle Mitgliedstaaten werden regelmäßig überprüft
Ungeachtet noch bestehender Defizite sei klar, dass die Bekämpfung von Rassismus in Deutschland Verfassungsgebot sei und von der Bundesregierung wie von den Bundesländern als politische und juristische Aufgabe von herausragender Bedeutung angesehen werde.
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Prüfverfahren vor dem Anti-Rassismus-Ausschuss müssen sich alle 177 Mitgliedstaaten der UN-Konvention in regelmäßigen Abständen stellen. Bei der Anhörung kommen am Mittwoch auch Menschenrechtsgruppen zu Wort. Sie werfen der Bundesregierung teils erhebliche Defizite vor. So würden Politik und Behörden den Rassismus-Begriff immer noch zu eng fassen und als Phänomen am rechten Rang darstellen, was von Wittling-Vogel zurückgewiesen wurde.
Kritische Fragen wurden auch zur Integration von Migranten in die Gesellschaft der Bundesrepublik laut. Hier scheine Deutschland noch viel Nachholbedarf zu haben, erklärten Ausschussmitglieder. In rund zwei Wochen wollen die 18 Sachverständigen des UN-Gremiums Schlussfolgerungen und Vorschläge für Verbesserungen veröffentlichen. (dpa)