Washington. Die Themen Homo-Ehe und Todesstrafe spalten die USA seit langem. Jetzt widmet sich das höchste Gericht den heißen Eisen. Findet der Streit ein Ende?

Es sind nicht nur Schwule und Lesben, die derzeit auf den höchsten Gerichtshof der USA schauen. Es geht um ein Thema, das die Amerikaner seit langem spaltet. Konkret haben die Richter zwei Fragen zu klären: Ist das Verbot von Homo-Ehen in einigen US-Staaten überhaupt zulässig? Und: Müssen Staaten die von anderen Bundesstaaten erlaubten Eheschließungen von schwulen oder lesbischen Paaren anerkennen? Die Beratungen des Supreme Court beginnen an diesem Dienstag, ein Urteil wird im Juni erwartet.

Nicht ganz unwichtig: Immer mehr Amerikaner sind für die Zulassung der Homo-Ehe. Laut einer Umfrage der "Washington Post" sind es derzeit 61 Prozent, nur 35 Prozent sind dagegen. Ob das die Richter beeinflusst?

Eherecht ist Bundesstaaten überlassen

Juristisch ist die Sache kompliziert. Das Eherecht in den USA ist den einzelnen Bundesstaaten vorbehalten. Allerdings ist es Interpretationssache, ob die Verfassung es den einzelnen Staaten überlässt zu entscheiden, was unter einer Ehe zu verstehen ist. Oder ob es am Ende den Gerichten obliegt, die Angelegenheit als Grundrecht entsprechend der Verfassung zu klären.

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Derzeit erlauben 36 US-Staaten die Ehe zwischen Schwulen oder Lesben, 14 verbieten sie. Als erster Bundesstaat ermöglichte im Jahr 2004 Massachusetts die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Das für Juni erwartete Urteil soll für alle 50 Staaten gelten.

Zuletzt hatte sich der Oberste Gerichtshof in Washington mit dem Thema 2013 befasst. In einer bahnbrechenden Entscheidung verbot das Gericht die Ungleichbehandlung von verheirateten Schwulen oder Lesben auf Bundesebene. Ihnen müssten die gleichen staatlichen Vorteile gewährt werden wie Partnern in traditionellen Ehen.

Konkret kippte der Supreme Court das Gesetz zum "Schutz der Ehe" ("Defense of Marriage Act" - Doma). Es wurde 1996 unter Präsident Bill Clinton vom Kongress verabschiedet und untersagte Bundesstellen, Homo-Ehen die gleichen juristischen, finanziellen oder sozialen Vorteile zu gewähren wie traditionellen Ehen. Das Gericht urteilte aber nicht, ob es ein verfassungsmäßiges Recht auf die Homo-Ehe gibt. So beließ es die Doma-Passage in Kraft, nach der kein Bundesstaat eine Homo-Ehe anerkennen muss, die in einem anderen Bundesstaat geschlossen wurde.

Giftspritze bei Hinrichtungen - Gericht will Zulässigkeit prüfen

Beim zweiten heißen Eisen, das die Richter am Mittwoch anpacken, geht es um den Einsatz der Giftspritze bei Hinrichtungen. Drei Häftlinge in der Todeszelle in Oklahoma wehren sich gegen den Einsatz einer umstrittenen Giftmischung. Im Fokus steht das Beruhigungsmittel Midazolam. Das Medikament wurde im vergangenen Jahr bei zwei Hinrichtungen in Oklahoma und Arizona verwendet, bei denen die Delinquenten Zeichen qualvollen Erstickens zeigten.

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Der Oberste US-Gerichtshof hatte die geplanten Exekutionen der drei Häftlinge in Oklahoma ausgesetzt, die gegen die Hinrichtung mit der Substanz geklagt hatten. Die Kläger machten geltend, dass der Stoff nicht wie vorgesehen betäubend wirke. Bei der Verabreichung der weiteren tödlichen Medikamente seien deswegen Schmerzen zu erwarten, was gegen die Verfassung verstoße, die grausame und ungewöhnliche Bestrafungen verbiete. Das Gericht will nun die Zulässigkeit des Mittels prüfen.

Hintergrund der Komplikationen sind Nachschubprobleme der US-Behörden bei zuvor verwendeten Chemikalien. Europäische Hersteller der Substanzen weigern sich, sie für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von US-Staaten greift daher auf neue Mischungen zurück. In den USA ist die Todesstrafe in 32 der 50 Staaten zulässig.

Erst Anfang Februar hatte Ohio nach schweren Komplikationen bei Hinrichtungen in mehreren US-Bundesstaaten angekündigt, ein Jahr lang alle geplanten Exekutionen auszusetzen. Womöglich ist das auch ein Grund dafür, dass Oklahoma und Unterstützer dieser Hinrichtungsart die Klage der Insassen auch als Angriff auf die Todesstrafe selbst betrachten. Eine Entscheidung des Obersten US-Gerichts wird auch in diesem Fall für Juni erwartet. (dpa)