Leipzig. Weil zu wenig Polizisten zur Verfügung stehen, darf die Legida nicht durch Leipzig marschieren. Das Gericht erlaubte nur eine Standkundgebung.

Die islamfeindliche Legida-Bewegung darf nach einem Gerichtsbeschluss am Montag nicht durch Leipzig marschieren. Das Verwaltungsgericht Leipzig bestätigte einen Bescheid der Stadt, wonach Legida nur eine örtliche Kundgebung abhalten darf.

Die Veranstalter waren gegen diesen Bescheid gerichtlich vorgegangen. Die Richter begründeten ihren am Montag veröffentlichten Beschluss damit, dass die zur Verfügung stehenden 15 Hundertschaften der Polizei einen Aufzug der Legida nicht absichern könnten und ein Marsch über den Innenstadtring eine "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" darstelle.

Gegen die Entscheidung kann Legida noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. (dpa)