Minden. Männliche Küken werden vergast und geschreddert - zig Millionen im Jahr. NRW hat das 2013 verboten. Doch das Verbot ist jetzt vor Gericht gescheitert.

Das millionenfache Töten männlicher Eintagsküken kann von der NRW-Landesregierung nicht per Erlass gestoppt werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Minden entschieden. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, hat der Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen. Dem Verbot der Kükentötung stünden im Grundgesetz geschützte Interessen der Züchter entgegen. Ob eine gewandelte Bewertung des Tierschutzes im Grundgesetz höher zu sehen sei als die Interessen der Kläger, könne nicht die Verwaltung eines Bundeslandes entscheiden.

Das Gericht gab damit Klagen von elf Brütereien aus NRW statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der Bedeutung ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich. (Az.: 2 K 80/14 und 2 K 83/1 vom 30.1.)

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Die sogenannten Eintagsküken werden bei der Legehennen-Zucht in Großbetrieben als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet. Als erstes Bundesland hatte NRW dieses Vorgehen 2013 per Erlass verboten und den Brütereien eine Übergangsfrist bis Anfang 2015 eingeräumt. Diese Frist bewertete das Gericht als unangemessen kurz.

Umweltminister Remmel sieht jetzt den Bund in der Pflicht

Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kritisierte das Urteil und kündigte Berufung in Münster an. "Tiere sind keine Abfallprodukte", sagte er am Freitag laut Mitteilung. Den Bund forderte er auf, das Tierschutzgesetz zu ändern. "Tierschutz hat Verfassungsrang, doch der aktuelle Fall zeigt, dass es nicht umgesetzt werden kann." (dpa)