Essen. Marc Tüngler nimmt im Podcast „Die Wirtschaftsreporter“ hohe Vorstandsvergütungen in den Blick – und spricht über die Beispiele Eon und RWE.
Mitten in der Energiekrise sind die Chefgehälter bei den beiden größten deutschen Strom- und Gasversorgern gestiegen: bei Eon und insbesondere bei RWE. So erhielt RWE-Chef Markus Krebber für 2022 rund 6,23 Millionen Euro – im Vergleich zum Vorjahr sind das 17 Prozent mehr. Bei Eon-Chef Leonhard Birnbaum erhöhte sich die Vorstandsvergütung ebenfalls – um 250.000 Euro auf 5,42 Millionen Euro. Das sind nur zwei Beispiele für hohe Gehälter von Vorständen. Auch in anderen großen deutschen Konzernen sind die Vergütungen millionenschwer. Ist das ok? Ist eine solche Bezahlung angemessen? Und wenn nicht: Wer könnte es ändern? Oder ist eine millionenschwere Bezahlung für Vorstände praktisch garantiert?
Darum dreht sich der aktuelle WAZ-Podcast „Die Wirtschaftsreporter“ mit Marc Tüngler, Aktionärsschützer und Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Tüngler verfolgt
die Debatte über die Managergehälter seit Jahren. Als Mitglied der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex“ wirkt er daran mit, Regeln für Vergütungen zu entwerfen. Diese Regeln sollen als eine Art Selbstverpflichtung der Unternehmen dienen.
Verdienen Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen zu viel? Diese Frage sollten sich Aktionärinnen und Aktionäre stellen, sagt Marc Tüngler. „Die bezahlen das nämlich.“
„Es gibt so eine Schmerzgrenze bei zehn Millionen“
„Wo ist das Ende der Fahnenstange?“, fragt Tüngler. Eine gesetzliche Obergrenze für Vorstandsgehälter existiere nicht, merkt er an. Aber es gebe in der Wirtschaft nach seiner Wahrnehmung eine Art „Schmerzgrenze“ – und die liege bei zehn Millionen Euro, so Tüngler. Klar sei: „Die Gerechtigkeitsfrage ist immer im Raum.“ Gehälter in dieser Größenordnung seien schwer zu vermitteln.
Die „Vergütungsberichte“ der Konzerne sollen einfach und transparent zeigen, wie sich die Gehälter von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern zusammensetzen. Aber tun diese Dokumente das wirklich, wenn sie teilweise über 60 Seiten lang sind? Im WAZ-Podcast „Die Wirtschaftsreporter“ gibt Marc Tüngler eine eindeutige Antwort.