Zoodirektoren lehnen Menschenrechte für Menschenaffen ab
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Köln. Persönliche Freiheit, Leben und körperliche Unversehrtheit: Diese Grundrechte will die Tierschutzorganisation Great Ape Projekt Deutschland für Menschenaffen wie Gorillas oder Schimpansen im Grundgesetz verankern lassen. Der Verband Deutscher Zoodirektoren lehnt die Initiative aber ab.
Der Verband Deutscher Zoodirektoren lehnt die Initiative von Tierschützern für Grundrechte großer Menschenaffen im Grundgesetz ab. "Wir halten nichts von Menschenrechten für Menschenaffen, wir halten aber sehr viel davon, dass man sich für den Erhalt von Menschenaffen einsetzt", sagte Verbandspräsident Theo Pagel, der Direktor des Kölner Zoos ist, dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Den Vorwurf katastrophaler Haltungsbedingungen in vielen Zoos wies Pagel entschieden zurück.
Die Tierschutzorganisation Great Ape Projekt Deutschland hat eine Initiative zur Aufnahme von Grundrechten großer Menschenaffen wie Schimpansen, Gorillas oder Orang-Utans auf persönliche Freiheit, Leben und körperliche Unversehrtheit im Grundgesetz gestartet. Von wenigen Ausnahmen abgesehen seien die Haltungsbedingungen in deutschen Zoos katastrophal. Dagegen betonte der Verband der Zoodirektoren, alle 38 Zoos mit großen Menschenaffen erfüllten die Anforderungen.
Die Orang-Utans von Borneo
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Der Zoo in Münster gibt nach eigenen Angaben im Sommer seine Schimpansen ab, damit die Gorillas mehr Platz bekommen. Die acht Tiere wechseln in den Zoo nach Magdeburg. Zoodirektor Jörg Adler sagte: "Uns war aber von Anfang an klar: Wenn wir die Schimpansen abgeben, dann nur als komplette Gruppe. Schimpansen leben in einer sozialen Struktur, die wir nicht einfach trennen dürfen." (dpa)
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