Bottrop. . Eine Gutachterin kommt zum Schluss, dass Peter Stadtmann Tod der Krebspatienten in Kauf nahm. Die Opfer sehen ihre Position nun bestätigt.
Ein Gutachten, das die Nebenklage im Prozess gegen Peter Stadtmann in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Schluss, dass der Apotheker auch wegen Mordes hätte verurteilt werden müssen. Nun hoffen die Geschädigten, dass in einem erneuten Verfahren nach der Revision auch der Mordvorwurf geprüft wird.
Heike Benedetti gehört zu den Patienten, die zu niedrig dosierte Medikamente erhielten, und war Nebenklägerin gegen Stadtmann. Sie hofft, dass das Verfahren neu aufgerollt wird. „Das ist es, was wir erreichen wollten. Nicht nur die Verurteilung wegen Betrugs, sondern auch wegen Mordes.“ Schließlich, so die Argumentation der Nebenkläger, habe Stadtmann in Kauf genommen, dass Patienten aufgrund wirkungsloser Medikamente sterben.
Lebensverlängerung vorenthalten
Im Auftrag der Nebenklage hat sich die Kölner Jura-Professorin Frauke Rostalski mit dem Urteil auseinandergesetzt und kommt zu dem Schluss, dass das Landgericht den Angeklagten wegen Mordes hätte verurteilen müssen. So heißt es unter anderem in dem Gutachten, dass die Krebsmedikamente der Lebensverlängerung dienten. „Eine Chance auf Lebensverlängerung wird einem Patienten durch die Streckung der Medikamente vorenthalten.“ Doch selbst wenn das Leben der Betroffenen nur wenige Tage oder gar Stunden länger hätte sein können, genüge das „Vorenthalten dieser Lebenszeit durch einen anderen, um Tötungsunrecht zu begründen.“
Die Gutachterin kommt zu dem Schluss, dass das Gericht zu Unrecht eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags verneint habe.
Warten auf Revision
Die Mordmerkmale Heimtücke und Habgier sieht die Expertin als erfüllt. Zudem habe Stadtmann aus niederen Beweggründen gehandelt, da es ihm darum ging, „sich in seiner Heimatstadt Bottrop als Wohltäter und Gönner aufzuspielen“.
Nebenklagevertreter Ali Mohammed hat auf Grundlage des elfseitigen Gutachtens seine Revision verfasst. Er geht nicht davon aus, dass das erste Urteil des Gerichts Bestand haben wird. Im Juli hatte das Essener Landgericht Stadtmann zu zwölf Jahren Haft wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und Betrugs verurteilt. Er hatte Krebsmittel hergestellt, die zu wenig Wirkstoffe enthielten. Allerdings sei nicht festzustellen, wem sie verabreicht wurden und welche Folgen dies habe, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Nebenklage, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Revision eingelegt, eine Entscheidung darüber steht aus.