Essen. . Wenn die Bahner streiken, gibt's Chaos auf der Schiene. Vor allem Pendler haben unter dem Ausstand zu leiden. Aber welche Rechte haben Kunden beim Bahnstreik eigentlich? Ticket oder Abo sind schließlich bezahlt. Oder greift die “NRW-Mobilitätsgarantie“ der Bahn etwa auch im Streikfall?

Streiks bei der Bahn enden regelmäßig im Chaos. Verärgerte Pendler, zu wenige Taxis, verpasste Anschlusszüge — und wer auf's Auto umsteigt steht im Stau. Als Zugnutzer sitzt man beim Streik am kürzeren Hebel. Dennoch haben Bahnreisende Fahrgastrechte, die auch im Streikfall gelten, erklärt Beatrix Kaschel von der "Schlichtungsstelle Nahverkehr" in Düsseldorf.

Heißt: Wer wegen des Streiks mindestens eine Stunde später als geplant am Ziel ankommt, kann ein Viertel des Fahrkartenpreises von der Bahn zurückfordern. Wer sogar zwei Stunden verspätet ist, die Hälfte des Fahrpreises. Die Formulare für einen Rückerstattungs-Antrag gibt's im Service-Center am Bahnhof oder im Internet. Ein Bahn-Mitarbeiter muss die Verspätung direkt vor Ort auf der Fahrkarte bestätigen. Der Antrag muss binnen eines Jahres gestellt werden.

Wenn eine Verspätung von mehr als einer Stunde droht, können Reisende auch ganz auf die Fahrt verzichten. Dann gibt's das Geld zurück. Rückerstattungen sind allerdings nur für Tickets ab vier Euro möglich.

Aber Vorsicht: Die vielzitierte NRW-Mobilitätsgarantie gilt beim Streik nicht! Sie würde nämlich schon nach 20 Minuten Verspätung greifen. Dann könnten Reisende in Fahrgemeinschaften aufs Taxi umsteigen. Die Kosten trägt die Bahn. Auf dieses Pünktlichkeits-Versprechen haben sich alle Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen geeinigt. Sie gilt in allen NRW- und Verbund-Tarifen. Aber eben nicht bei Streik.

Das Recht, ein Taxi erstattet zu bekommen, haben Fahrgäste beim Streik trotzdem — allerdings nur bei planmäßigen Ankunftszeiten zwischen 0 und 5 Uhr. Die Bahn erstattet dann die Taxikosten bis zu 80 Euro, sofern es keine alternative Transportmöglichkeit wie Bus oder Straßenbahn gibt.

Wer am späten Abend am Bahnhof strandet und keine Chance auf ein Weiterkommen hat, kann unter Umständen auch Übernachtungskosten fürs Hotel bei der Bahn einfordern.