Koblenz. Das gibt es ja: Beziehungen, in denen die Partner voneinander intime Fotos machen. Aber was passiert mit den Bildern, wenn die Beziehung endet? Ein Oberlandesgericht hat darüber jetzt entschieden: Je weniger Kleidung zu sehen ist, desto klarer ist der Anspruch auf eine Löschung der Bilder.

Nach dem Aus einer Beziehung müssen Intimfotos des früheren Partners von Datenträgern gelöscht werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nach der Klage einer Frau aus dem Rhein-Lahn-Kreis gegen ihren Ex-Liebhaber (Az.: 3 U 1288/13). Der ist Fotograf und hatte viele Fotos von seiner damaligen Freundin gemacht, die sie ihm überließ. Die Frau wollte nun verhindern, dass ihr Ex die Fotos öffentlich macht. Die Bilder waren digital gespeichert und noch nicht publiziert.

Grundsätzlich darf ein Partner Bilder oder Filme des anderen, die während der Beziehung entstanden, aufheben - nur erotisch und intim dürfen sie nicht sein, wie das Gericht befand. Das Urteil ist nach Angaben eines Sprechers vom Donnerstag allgemeingültig.

Einverständnis kann man rückgängig machen

Die Richter argumentieren, die Frau habe zwar Ja dazu gesagt, dass die Fotos gemacht und genutzt werden. Bei Intimfotos gelte dies aber nur für die Dauer der Beziehung. Daher könne die Frau ihr Einverständnis für diese Fotos rückgängig machen. Alle Bilder zu löschen, könne sie nicht fordern - denn wenn sie auf Bildern bekleidet sei, könnten die Fotos ihr Ansehen bei anderen weniger beeinträchtigen.

Mit dem Urteil vom vergangenen Dienstag bestätigte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz. Sowohl der Fotograf als auch die Frau hatten Berufung eingelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)