München. Das Urteil gegen Uli Hoeneß wird rechtskräftig: Auch die Staatsanwaltschaft München verzichtet auf eine Revision. Das gab die Behörde am Montagvormittag bekannt. Der frühere Präsident des FC Bayern München war am Donnerstag zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden.
Die Münchner Staatsanwaltschaft legt keine Rechtsmittel gegen das Urteil gegen Uli Hoeneß ein. Damit wird die Entscheidung des Landgerichts München demnächst rechtskräftig und es steht endgültig fest, dass der langjährige Präsident des FC Bayern München ins Gefängnis muss. "Die Staatsanwaltschaft München II wird im Strafverfahren gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung keine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 13.03.2014 einlegen", hieß es in einer Mitteilung vom Montag.
Das Gericht hatte den inzwischen zurückgetretenen Bayern-Boss am vergangenen Donnerstag wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen gefordert.
Hoeneß hatte bereits am vergangenen Freitag erklärt, dass er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Revision einlegen werde. Da nun auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, wird Hoeneß in ein paar Wochen zum Haftantritt geladen. Hoeneß wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen.
Hoeneß' Haftantritt ist jetzt eine Frage von Wochen
Wann Uli Hoeneß ins Gefängnis muss, hängt nun nur noch von zwei Faktoren ab: Den Zeitpunkten der schriftlichen Urteilsbegründung und der dann folgenden Ladung zum Haftantritt. Nachdem Hoeneß selbst und nun auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, wird das Urteil des Münchner Landgerichts von drei Jahren und sechs Monaten Haft rechtskräftig.
Die Kammer muss gemäß Paragraf 275 der Strafprozessordnung spätestens sieben Wochen nach Verkündung des Urteils den Prozessparteien die schriftliche Begründung zustellen. Erst dann kann die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde Hoeneß die Ladung zum Haftantritt zukommen lassen.
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Die Staatsanwaltschaft rechnet aber mit einer schriftlichen Urteilsbegründung bereits in vier Wochen. "Dann werden wir die Vollstreckung einleiten", sagte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, Florian Gliwitzky. Etwa zwei weitere Wochen dauere es dann in der Regel, bis der Verurteilte seine Haftstrafe antreten muss.
Die Meisterfeier dürfte er wohl noch in Freiheit erleben
Hoeneß könnte dann also die möglichen Endspiele des FC Bayern im DFB-Pokal (am 17. Mai in Berlin) oder der Champions League (am 24. Mai in Lissabon) wahrscheinlich nicht mehr von der Tribüne aus verfolgen. Beide Spiele werden im Free-TV übertragen und sind damit auch im Gefängnis von Landsberg zu sehen. Die Münchner Meisterschaft wird der 62-Jährige aber wohl noch in Freiheit feiern. (dpa)