Dortmund. Der Landesjagdverband NRW klagt gegen das Umweltministerium. Der Grund: Der Antrag der Jäger auf Anerkennung als Tierschutzverein ist abgeschmettert worden. In der Satzung des Verbands stehe der Natur- und Umweltschutz im Vordergrund, so das Ministerium.

Der Landesjagdverband NRW hat Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Das Umweltministerium hatte einen Antrag der Jäger vom August 2013 auf Anerkennung als Tierschutzverein Ende Januar abgelehnt. Gegen diesen Bescheid klagt der Verband jetzt vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, das den Vorgang durch einen Sprecher bestätigte. Ein Termin für das Verfahren steht noch nicht fest (Az.: 16 K 1117/14).

Das Umweltministerium hatte die Ablehnung damit begründet, dass der Landesjagdverband die Förderung des Tierschutzes nicht vorrangig, sondern gegenüber dem Natur- und Umweltschutz nachrangig als Ziel in seiner Satzung aufgeführt habe. Grundlage der Entscheidung ist ein Landesgesetz, in dem Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine geregelt werden. (dpa)