Berlin. Das neue einheitliche Zahlungssystem Sepa gilt zwar voraussichtlich erst ab August für alle Verbraucher verbindlich - doch schon jetzt werden erste Änderungen wirksam: Bankkunden können ab dem 1. Februar auf die internationale Bankleitzahl “BIC“ verzichten.

Auch wenn der offizielle Start des neuen EU-Zahlungsverkehrs Sepa verschoben wurde - ab dem 1. Februar genügt für Zahlungen im Inland die internationale Kontonummer IBAN. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam. Die Angabe des BIC, der internationalen Bankleitzahl, entfällt. Sie muss bis zum 1. Februar 2016 allerdings noch für Zahlungen innerhalb der EU angegeben werden.

Sepa steht für "Single Euro Payments Area" - und bezeichnet einen einheitlichen Zahlungsraum in Euro. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert abgewickelt - egal ob sie ins In- oder Ausland gehen. Ursprünglich sollte das neue System am 1. Februar starten.

Die EU verlängerte die Übergangsfrist allerdings bis zum 1. August. Der Sepa-Raum umfasst insgesamt 33 Länder, darunter die 28 EU-Staaten.

Verbraucher müssen selbst nichts unternehmen

Neu für Verbraucher ist die internationale Kontonummer IBAN. Diese "International Bank Account Number" setzt sich aus Kontonummer und Bankleitzahl zusammen. In Deutschland hat sie 22 Stellen. Zusätzlich enthält die Iban den einheitlichen Ländercode (DE steht für Deutschland) und eine zweistellige Prüfzahl, die für jede Iban berechnet wird.

Die 22-stellige Iban

Die neue Kontonummer, kurz Iban, besteht in Deutschland aus 22 Stellen. In anderen Ländern ist sie noch länger. Sie beginnt mit dem Kürzel „DE“ für Deutschland. Dann folgt eine zweistellige Prüfnummer, die sich aus den nachfolgenden Ziffern errechnet.

Hinter der Prüfziffer folgt die bisherige Bankleitzahl, daran schließt sich die zehnstellige Kontonummer an. Zwischen die Bankleitzahl und die bisherige Kontonummer werden Nullen gesetzt, bis die zehn Stellen erreicht sind.

Verbraucher müssen selbst nicht aktiv werden. Sie erhalten von Unternehmen eine entsprechende Benachrichtigung über den Wechsel zu Sepa, erklärt der vzbv. Im Rahmen der Umstellung gab es jedoch bereits Betrugsversuche.

Verbraucher sollten daher misstrauisch sein, wenn sie von unbekannten Anbietern gebeten werden, neue Lastschriftmandate zu erteilen oder im Onlinebanking ihr Konto für Sepa freizuschalten. (dpa)