Bottrop. . Kümmern – und zwar so schnell wie möglich. Das ist die Botschaft, die Michael Schmidt vom Bottroper Sportbund seit Monaten an die Vereine der Stadt richtet. Denn die große Umstellung beim Lastschriftverfahren kommt – zwar nicht wie geplant am 1. Februar, aber am 1. August. Die WAZ hat sich umgehört und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema „Sepa“ und „IBAN“.
Kümmern – und zwar so schnell wie möglich. Das ist die Botschaft, die Michael Schmidt vom Bottroper Sportbund seit Monaten an die Vereine der Stadt richtet. Denn die große Umstellung beim Lastschriftverfahren kommt – zwar nicht wie geplant am 1. Februar, sondern am 1. August. Die WAZ hat sich umgehört und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema „Sepa“ und „IBAN“.
Was bedeutet Sepa und warum wird etwas geändert?
Das Kürzel steht für Single Euro Payments Area – einen einheitlichen Zahlungsraum für Transaktionen in Euro. Dort werden Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen standardisiert und gleich abgewickelt – egal, ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen. Überweisungen ins Ausland werden leichter, schneller und billiger. Zu Sepa gehören 33 Länder: Die 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.
Was ändert sich für die Mitglieder in den Bottroper Sportvereinen?
Eigentlich gar nichts. Daueraufträge werden von Sparkassen und Banken automatisch umgestellt. Einzugsermächtigungen – auch die vom Sportverein oder vom Fitnessstudio – behalten ihre Gültigkeit. Verbraucher werden von den Vereinen über die Umstellung auf Sepa-Lastschrift informiert.
Wie haben die Vereine ihre Mitglieder über das Sepa-Verfahren informiert?
Im Zuge der Vorabinformation muss der Verein jedes Mitglied mindestens 14 Tage vor dem ersten Sepa-Einzug über den exakten Betrag und den künftigen Fälligkeitstermin informieren und dabei auch die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins und die Mandatsreferenznummer des Mitglieds nennen. Die meisten Bottroper Klubs haben mit der jüngsten Abbuchung der Mitgliedsbeiträge auf dem Kontoauszug auf die Veränderungen hingewiesen. Andere, wie Adler 07, informierten über die Einladung zur Hauptversammlung.
Und die Vereine? Was kommt auf die zu?
Im besten Fall sollten die Vereine die Umstellung technisch und organisatorisch bereits abgeschlossen haben. Keine Frage: Hinter den Kassierern und dem Helferteam liegen damit viele zusätzliche Arbeitsstunden. Die Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer von der Bundesbank? „Das ging recht fix mit einer E-Mail“, sagt Renate Hönscher von der DJK Adler 07. Weit mehr Arbeit brachte die Aktualisierung der Vereinsunterlagen mit sich. Immerhin müssen Standardunterlagen wie Briefbögen und Aufnahmeanträge mit der neuen IBAN- (ersetzt die Kontonummer) und BIC-Nummer (ersetzt die Bankleitzahl) versehen werden. Zudem mussten viele Klubs ihre Computersoftware aktualisieren oder teilweise gar komplett erneuern, damit diese Sepafähig ist und die alten Bankdaten der Mitglieder und der Übungsleiter ins neue Format umwandeln kann. Die gute Nachricht für die ehrenamtlichen Helfer: Es muss also nicht jeder alte Dauerauftrag per Hand bearbeitet werden. „Da wurden wir von der Sparkasse als Verein aber sehr gut unterstützt und beraten“, sagt Berthold Krix, Vorsitzender des Handballvereins SC Bottrop und hauptberuflich Betreiber des Sportstudios Bistrich. „Alles in allem waren wir im Verein und im Fitnessstudio recht zügig durch damit.“
Computer? Software? Gerade viele kleinere Vereine haben seit Jahrzehnten mit Lastschriftbelegen auf Papier gearbeitet...
Das ist Vergangenheit, das Sepa-Lastschriftverfahren funktioniert nur online. So banal es klingt: Alle Vereine brauchen nun einen Computer mit Internetzugang und jemanden, der diesen bedienen kann. Der Verein muss außerdem einen Online-Banking-Vertrag mit der Hausbank abgeschlossen und die Gläubiger-Identifikationsnummer von der Bundesbank beantragt haben.
Wie haben die Banken der Stadt die Vereine an die Hand genommen?
Viele Bottroper Banken hatten im Vorfeld zu Informationsveranstaltungen geladen. Bei der Sparkasse und bei der Volksbank gab es mehrere Treffen und die Volksbank hatte in der Alten Börse gleich zweimal Referenten der WGZ-Bank (Zentralbank der Volks- und Raiffeisenbanken) eingeladen. Auch der Sportbund hat seine Mitglieder auf Treffen und Seminaren immer wieder auf die baldige Bankumstellung hingewiesen.
Was ist mit den Vereinen, die bisher noch nicht umgestellt oder ihre Mitglieder nicht informiert haben?
Denen drohte bis zum gestrigen Abend ein Problem, weil der 1. Februar eigentlich als Stichtag zur Umstellung vorgesehen war. Wären die Überweisungen bis dahin nicht geändert gewesen, gäbe es eben keine Beitragszahlung mehr auf das Vereinskonto und damit einen Liquiditätsengpass.
Zudem hätte ein großer Mehr- und sogar Kostenaufwand gedroht. Denn über das neue Einzugssystem hätten sie alle Mitglieder dann per E-Mail (keine Massenmail) oder per Brief informieren müssen – und nicht mehr per Kontoauszug wie vor dem Stichtag am 1. Februar. Das wäre umständlicher gewesen und hätte bei Briefen je nach Mitgliederzahl hohe Portokosten mit sich gebracht. „Einige kleinere Vereine haben sich bisher noch nicht mit dem Sepa-Verfahren beschäftigt“, weiß Michael Schmidt, Kassierer des Bottroper Sportbunds. Doch bietet sich nun eine neue Chance. Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments einigten sich gestern darauf, einem Vorschlag der EU-Kommission zuzustimmen und die Übergangsfrist bis zum 1. August zu verlängern. Schmidt: „Das ist nun der finale Weckruf für alle Vereine der Stadt.“
An wen können sich Vereine bei Unsicherheiten wenden?
An den Sportbund oder die jeweilige Hausbank. Über den Sportbund können auch kostenfreie Beratungen vom Landessportbund NRW vereinbart werden.