Bottrop. . Die EU hat die Frist zur Umstellung auf den internationalen Zahlungsverkehr Sepa verlängert, doch die Sparkasse stellt das System zum 1. Februar parat. Die Fristverlängerung sei in den Augen der Deutschen Kreditwirschaft nicht nötig.
Das europaweit einheitliche Zahlungssystem Sepa wird kommen. Die Frage ist nur: Wann? Denn ursprünglich sollte es zum 1. Februar eingeführt werden. Doch jetzt hat die EU die Frist zur Umstellung verlängert. Firmen und Vereine müssen erst zum 1. August auf das neue System umstellen. Bei der Sparkasse sind die Verantwortlichen über die Fristverlängerung überrascht. Für nötig hält man sie hier nicht. „Die deutsche Kreditwirtschaft sieht keine Notwendigkeit für die Fristverlängerung“, sagt Corinna Prange, bei der Sparkasse verantwortliche für die Sepa-Umsetzung.
Auch in Bottrop seien die Unternehmen und Vereine gut auf die Sepa-Umstellung vorbereitet. Schließlich betrifft es derzeit zuallererst diese beiden Gruppen, die häufig mit Lastschriften arbeiten. So muss jeder Betrieb und jeder Vereine bei der Bundesbank eine so genannte Gläubiger-ID beantragen und mit seinem Geldinstitut einen entsprechenden Inkasso-Vertag abschließen. Der einmalige Mehraufwand trifft besonders Vereine, wo meist ehrenamtliche Kassierer aktiv sind. Doch 75 bis 80 Prozent der Vereine, die das Lastschriftverfahren nutzen, hätten mit der Sparkasse Verträge geschlossen und eine Gläubiger-ID beantragt.
Einige Vereine, so Prange, würden die Einführung des Sepa-Verfahrens jedoch auch nutzen, um sich komplett vom Lastschrift-Verfahren zu verabschieden, sie forderten stattdessen ihre Mitglieder auf, ihre Beiträge per Dauerauftrag zu entrichten. Die Sparkassen-Mitarbeiter fürchten zudem, dass Vereine und Unternehmen, die bisher noch nicht auf das Sepa-Verfahren eingestellt sind, auch zum 1. August Schwierigkeiten bekommen könnten. Denn: „Eigentlich wissen alle Bescheid und konnten sich vorbereiten.“
Die 22-stellige Iban
Die neue Kontonummer, kurz Iban, besteht in Deutschland aus 22 Stellen. In anderen Ländern ist sie noch länger. Sie beginnt mit dem Kürzel „DE“ für Deutschland. Dann folgt eine zweistellige Prüfnummer, die sich aus den nachfolgenden Ziffern errechnet.
Hinter der Prüfziffer folgt die bisherige Bankleitzahl, daran schließt sich die zehnstellige Kontonummer an. Zwischen die Bankleitzahl und die bisherige Kontonummer werden Nullen gesetzt, bis die zehn Stellen erreicht sind.
Frank Ridderskamp, Leiter des Firmen- und Gewerbekundencenters, rät allen, die sich zum 1. Februar auf Sepa eingestellt hätten, auch das neue Verfahren zu nutzen. Sie hätten damit quasi eine sechsmonatige Testphase gewonnen. Denn die Sparkasse stellt das neue System ab Anfang Februar wie geplant zur Verfügung. „Wir sind fit für Sepa“, betont Corinna Prange. Zumal die Fristverlängerung der EU-Kommission nicht alle Bereich abdeckt. Sie beziehe sich allein auf das Lastschriftverfahren. Gleichzeitig gibt es aber auch noch Abbuchungsaufträge – damit arbeiteten vor allem Sportstudios, weil die Beträge nicht zurückgebucht werden könne. „Aber Abbuchungsaufträge gibt es ab dem 1. Februar nicht mehr“, betont Corinna Prange.
Beibt die Frage nach den Privatkunden. Wann müssen die ihre 22-stellige Iban – also die neue Kontonummer – wissen und bei Überweisungen auf dieses Sytem zurückgreifen? Für sie gibt es eine lange Übergangsfrist. Erst 2016 haben die alten Kontodaten ausgedient.