Duisburg. . Ärgernis der Woche: Leser Horst K. fühlte sich durch ein fehlerhaftes Navigationsgerät in die Irre geleitet und pochte vergeblich auf Beseitigung der Mängel. Mit Hilfe der Redaktion bekommt er ein neues Gerät.
Mit Navigationsgeräten gibt es immer wieder mal Probleme. Mitunter sind die Informationen nicht ganz aktuell, neue Straßen nicht verzeichnet oder die angegebenen Fahrwege schlicht zu lang. Das kann auch mal ernste Folgen haben, wie bei einem Fahrer, der im Glauben an eine Brücke in Brandenburg nicht aufpasste und im Wasser landete. Denn die Verbindung zum anderen Ufer besteht aus einer Autofähre, die gerade auf der anderen Seite lag.
Zurücksetzen der Einstellungen auf den Urzustand funktionierte nicht
So gravierende Folgen hatte der Kauf eines Navis der Aldi-Marke Medion für unseren Leser Horst K. zwar nicht. Doch der Ärger mit dem vor über einem Jahr gekauften Gerät war trotzdem groß. „Es ist immer wieder zu erheblichen Falschansagen gekommen“, erinnert sich der Duisburger. In diesem Juni langte es Herrn K. schließlich. Auf der Autobahn A 3 fehlte am Kreuz Bottrop der Hinweis auf die Auffahrt zur A 31 oder auf der B 58 wollte das Navigationsgerät den Fahrer auf einen Feldweg locken. Per Mail beschwerte er sich bei Medion und fragte nach einer Beseitigung der Mängel.
Damit begann ein langes Hin und Her. Der Hersteller bat ihn um ein so genanntes Reset, also ein Zurücksetzen der Einstellungen auf den Urzustand. Die Falschansagen kamen jedoch auch danach aus dem Lautsprecher.
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Daraufhin sollte Horst K. das Gerät einschicken, was er auch tat. Mitte August kam das Navi zurück. Ein Fehler sei nicht festgestellt worden, hieß es im Reparaturschein. Da der Fehler immer noch auftrat, schickte er es ein zweites Mal ein. Das Ergebnis war identisch, nur dass mittlerweile ein weiterer Monat ins Land gezogen war. Der Streit mit der Firma ging weiter, als er das Navi zum dritten Mal in die Werkstatt schicken sollte. Zunächst weigerte sich der Leser, aber auf Drängen von Medion gab er im November nach.
Hersteller meldete sich beim Kunden
Die Situation änderte sich am vergangenen Freitag. Da fragte die Redaktion dieser Zeitung bei Medion nach, wollte wissen, ob die festgestellten Fehler häufiger vorkommen und wie das Unternehmen dem Leser helfen könne. Die Antwort kam prompt. Bei Horst K. klingelte noch am selben Tag das Telefon. „Es gibt ein neues Navigationssystem“, freut sich der Kunde nun, „damit bin ich sehr zufrieden.“ Medion ist die Sache unangenehm. „Wir bedauern sehr, dass Herr K. mit der Abwicklung unzufrieden war“, teilte das Unternehmen mit. Um eine schnellstmögliche Lösung zu finden, sei nun der Austausch vereinbart worden.
Die Frage nach der Häufigkeit von technischen Problemen mit den Navi-Geräten der Firma blieb indes unbeantwortet. Schaut man in die einschlägigen Gesprächsforen im Internet, werden die Fahrer bei vielen Produkten und Anbietern des öfteren fehlerhaft zum Ziel geleitet.
Mängel am Produkt: Diese Rechte haben Verbraucher
Welche Rechte haben Kunden in diesem Fall? Falsche Ansagen sind ein Mangel am Produkt. Für diese Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit haftet grundsätzlich der Verkäufer. Händler verweisen Verbraucher mit Problemen zwar gerne an den Hersteller des Produktes, doch rein rechtlich stehen sie erst einmal in der Pflicht. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen ist es jedoch oft ein Vorteil, wenn sich der Hersteller der Sache annimmt. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn es schneller geht.
Der Kunde darf Mängel bei Neuwaren zwei Jahre nach dem Kauf geltend machen. Zunächst verlangt der Verbraucher die so genannte Nacherfüllung. Das kann die kostenlose Reparatur des Geräts sein oder der Austausch des defekten Navis durch ein intaktes neues Produkt. Zwei Versuche der Nachbesserung billigt der Gesetzgeber den Herstellern oder Verkäufern zu. Herr K. war also durchaus im Recht, als er das dritte Einschicken seines Navis zunächst verweigerte. Klappt die Reparatur nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Alternativ behält er die Ware, mindert aber den Kaufpreis. Die Kosten für die Nacherfüllung trägt der Verkäufer.
Tipp für Verbraucher
Hat ein Produkt Mängel, sollte der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Das raten die Verbraucherzentralen. Je nach Produkt sind dabei Tage oder wenige Wochen anzusetzen.