Essen. . Wer ein Hörgerät benötigt , bekommt ab November mehr Geld von der Krankenkasse. Der Festbetrag erhöht sich von rund 421 auf rund 785 Euro. Was Versicherte beachten müssen und welche Möglichkeiten sie jetzt haben.
Gesetzlich Krankenversicherte, die ein Hörgerät benötigen, bekommen ab November höhere Zuschüsse für bessere digitale Geräte. Die Kassen erhöhen ihren Festbetrag von bisher 421 Euro auf 784,94 Euro.
Der Zuschuss regelt die Höhe, bis zu der Krankenkassen im Regelfall die Hörhilfe finanzieren. Wie viel die Hörgeräte im Einzelnen kosten dürfen, so die Verbraucherzentrale NRW, hänge zusätzlich von den Vereinbarungen zwischen Kassen und Akustikern sowie von medizinischen Notwendigkeiten ab. Sind etwa Geräte mit einem höheren Frequenzbereich medizinisch erforderlich, übernehmen die Kassen auch höherwertige und teurere Geräte.
Ebenfalls neu: Die Geräte müssen mindestens mit digitaler Technik ausgestattet sein. Per Digitaltechnik lassen sich die Geräte individuell auf die Hörschwäche der Patienten einstellen. Sie sorge für eine bessere Signalverarbeitung. Geeignete Geräte müssen über vier Kanäle und drei Hörprogramme, eine Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung sowie eine Verstärkerleistung von bis zu 75 Dezibel verfügen.
Patienten zahlen Eigenanteil von 10 Euro pro Gerät
Angaben der Verbraucherzentrale zufolge können Hörakustiker selbst entscheiden, welche Geräte sie als Kassengeräte führen. Sie müssten jedoch Modelle anbieten, die der Höhe des Festbetrags entsprächen. Patienten, die nicht komplett von der Zuzahlung befreit sind, zahlen einen Eigenanteil von 10 Euro pro Gerät. Benötigen sie ein Gerät für beide Ohren, nimmt die Kasse beim zweiten Gerät ein Abschlag von 140 Euro.
Auch interessant
Die Kassen übernehmen darüber hinaus die Kosten für die Beratung, Programmierung und Anpassung der Geräte sowie für die Nachbetreuung und Reparaturen. Batterien zahlen sie nur bis zum 18. Lebensjahr des Patienten.
Patienten sollten sich mindestens zwei Angebote einholen
Als Kassenleistung gibt es ein Hörgerät bei erstmaliger Anschaffung nur auf Rezept. Patienten sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen, mit welchen Hörgeräteakustikern diese kooperieren. Sie sollten sich mindestens zwei Angebote einholen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Erst nach schriftlicher Zusage ist gewährleistet, dass die Kasse den Festbetrag für das Gerät übernimmt.
Die Verbraucherschützer raten Patienten zudem, sich nicht zur Wahl eines teureren Geräts mit hohem Eigenanteil drängen zu lassen und auch keine Erklärung zu unterzeichnen, in der sie darauf verzichten, dass die Kasse den vollen Betrag übernimmt. Finden sie kein Gerät, das ihren medizinischen Bedarf abdeckt, sollten sie umgehend ihre Kasse kontaktieren.