Los Angeles/New York. Der “King of Pop“ Michael Jackson ist der Topverdiener unter den verstorbenen Stars. Laut einer Liste des US-Wirtschaftsmagazins “Forbes“ brachte er seinen Erben im vergangenen Jahr rund 160 Millionen Dollar ein. Damit lässt er Stars wie Elvis Presley und einen Ex-Beatle hinter sich.
Popstar Michael Jackson ist wieder der Spitzenverdiener unter den toten Stars. Der im Juni 2009 im Alter von 50 Jahren gestorbene Sänger hat seinen Erben rund 160 Millionen Dollar eingebracht, schätzt das US-Wirtschaftsmagazin "Forbes" in seiner jährlichen Liste mit den Einkommen gestorbener Stars. Die Aufstellung bezieht sich auf Einnahmen von Oktober 2012 bis Oktober 2013. Forbes führt den Verdienst des "King of Pop" auf Plattenverkäufe und Einnahmen von seinem Musikrechte-Katalog und von Shows über Jackson in Las Vegas zurück.
Jackson führte 2011 die Liste an, im vorigen Jahr hatte Elizabeth Taylor den Spitzenplatz inne. In diesem Jahr verdiente die Schauspielerin posthum "nur" 25 Millionen Dollar, vor allem durch Parfümverkäufe. Das reichte für den vierten Platz.
Dem "King of Pop" folgt Elvis Presley weit abgeschlagen auf dem zweiten Rang. Der 1977 gestorbene Sänger verdiente geschätzte 55 Millionen Dollar, vor allem durch die Touristenattraktion Graceland. Keine "Peanuts" sind die 37 Millionen Dollar, die Cartoonist Charles M. Schulz seinen Erben mit seiner Serie um Charlie Brown und Snoopy einbrachte. Der im Jahr 2000 gestorbene Zeichner konnte sich auf dem dritten Platz behaupten.
Auch Bob Marley, Marilyn Monroe und John Lennon auf der Liste
Als weitere tote Topverdiener listet Forbes unter anderem Reggae-Sänger Bob Marley, Schauspielerin Marilyn Monroe und Ex-Beatle John Lennon auf.
Neu auf der Liste ist die mexikanische Sängerin Jenni Rivera, die im vorigen Dezember bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam. Durch den Verkauf ihrer Platten und ihrer Autobiografie nahmen die Erben in den vergangenen Monaten rund 7 Millionen Dollar ein.
Das Einkommen der toten Spitzenverdiener wird auf Basis von Gesprächen mit Experten und anhand von Steuererklärungen der Nachlassverwalter geschätzt. (dpa)