Teheran. Zwölf Minuten lang hing er am Strick, fiel ins Koma - und überlebte. Ein zweites Mal bleibt dem 37-jährigen Häftling ein solches Martyrium erspart. Die iranische Justiz hat den Mann begnadigt. Zuvor hatten sich auch Menschenrechtler in den Fall eingeschaltet.
Häftling überlebt Hinrichtung und wird kein zweites Mal gehängt - Iranische Justiz verzichtet auf Wiederholung Teheran, 23. Oktober (AFP) - Nach einem misslungenem Hinrichtungsversuch bleibt einem iranischen Häftling die Wiederholung der Vollstreckung erspart. Die amtliche Nachrichtenagentur Irna zitierte Justizminister Mostafa Pur-Mohammadi am Mittwoch mit dem Versprechen: "Der überlebende Sträfling wird kein zweites Mal exekutiert." Menschenrechtsgruppen und Fürsprecher innerhalb des Irans hatten zuvor gefordert, den Mann am Leben zu lassen.
Der 37-Jährige war Anfang dieses Monats von einem Arzt für tot erklärt worden, nachdem er in einem iranischen Gefängnis zwölf Minuten lang am Strick gehangen hatte. Tags darauf bemerkten Mitarbeiter der Leichenhalle, dass der Mann noch atmete. Medienberichten zufolge war er durch den Hinrichtungsversuch lediglich ins Koma gefallen.
500 Hinrichtungen pro Jahr
Pur-Mohammadi deutete an, dass eine wiederholte Hinrichtung nicht förderlich für den Ruf seines Landes wäre. "Wenn er überlebt, wäre es nicht angebracht, ihn ein zweites Mal zu hängen", sagte der Minister. Der Vorfall hatte eine hitzige Debatte zwischen iranischen Juristen ausgelöst, von denen sich einige für und andere gegen eine Wiederholung der Prozedur aussprachen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte den Iran auf, die Strafe auszusetzen.
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Mit mehr als 500 Hinrichtungen im laufenden Jahr gehört der Iran nach Zählung der Organisation Human Rights Watch zu den Ländern mit der weltweit höchsten Exekutionsrate.
Die Führung in Teheran rechtfertigt ihre harte Linie damit, dass nur so Recht und Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten seien. Nach dem islamischen Scharia-Recht sind im Iran unter anderem Mord, Vergewaltigung, bewaffneter Raub, Drogenhandel und Ehebruch mit dem Tode zu bestrafen. (afp)