Kuala Lumpur. Der Geschäftsmann wurde 2011 mit 1,5 Kilogramm Crystal Meth im Gepäck erwischt. Er behauptet, die Tasche mit den Drogen gehörte seiner Freundin. Das Gericht glaubte ihm nicht. Laut Urteil soll er erhängt werden. Die deutsche Botschaft versucht, das zu verhindern.
In Malaysia ist ein Deutscher wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden. Eine Richterin in der Nähe der Hauptstadt Kuala Lumpur verhängte am Freitag die Höchststrafe gegen den Geschäftsmann, der 2011 mit 1,5 Kilogramm Methamphetaminen im Gepäck am Flughafen von Kuala Lumpur aufgegriffen wurde. Das Auswärtige Amt in Berlin bestätigte das Urteil, gegen das der Mann laut seinem Anwalt Berufung einlegen will.
Der Geschäftsmann, der 40 Jahre alt sein soll und aus Togo stammt, hatte ausgesagt, die Tasche mit der allgemein als Crystal Meth bezeichneten Droge gehöre seiner Freundin. Die Richterin habe ihm das aber nicht geglaubt, sagte der Anwalt des Verurteilten, Karpal Singh. Der Deutschen soll laut Urteil erhängt werden.
Hunderte Verurteilte in den Todestrakten
Der Mann wird von der deutschen Botschaft konsularisch betreut, wie eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes sagte. Deutschland setze sich seit Jahren gegen die Todesstrafe ein und werde diese Haltung auch in diesem Fall "mit allem Nachdruck" vertreten.
In Malaysia gilt jeder, der mit einer Menge von mehr als 50 Gramm Crystal Meth erwischt wird, als Schmuggler. Bei einer Verurteilung in dem mehrheitlich muslimischen Land droht die Todesstrafe.
Was Crystal aus Menschen macht
Anfang des Jahres waren zwei Deutsche afghanischer Abstammung von der Justiz des südostasiatischen Landes vom Vorwurf des Drogenschmuggels freigesprochen worden. Sie waren beschuldigt worden, 2012 zehn Kilogramm Crystal nach Malaysia geschmuggelt zu haben. Die beiden befinden sich nach Angaben des Anwalts Karpal, der auch sie vertritt, weiterhin in Haft und warten dort auf die Entscheidung eines Berufungsgerichts.
In Malaysia sitzen hunderte Verurteilte in Todestrakten, in den vergangenen Jahren wurden in dem Land aber nur wenige Todesurteile vollstreckt. (afp)