Straßburg. Wegen wiederholter Vergewaltigung eines kleinen Jungen im Besucherraum eines Gefängnisses sind die Mutter des Kindes und ihr Lebensgefährte zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Straßburger Schwurgericht verhängte gegen das Paar am Mittwochabend die Höchststrafe von 20 Jahren Haft.

Wegen der brutalen Vergewaltigung seines kleinen Stiefsohns in einem Gefängnis ist ein 31 Jahre alter Franzose am Mittwoch zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Seine Lebensgefährtin, die Mutter des Kindes, erhielt ebenfalls eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Das Schwurgericht in Straßburg befand die 25-Jährige für schuldig, ihrem Partner bei der Vergewaltigung geholfen zu haben. Das Schwurgericht entschied sich in beiden Fällen für die Höchststrafe.

Der Stiefvater ist geständig, den damals vier Jahre alten Jungen im Februar 2010 im Besucherraum des Gefängnisses der ostfranzösischen Stadt Toul vergewaltigt zu haben. Die Mutter hatte den kleinen Jungen in den Raum geführt, ihm die Augen verbunden und ihn während der Vergewaltigung festgehalten. Laut dem Anwalt des Kindes, das heute in einem Heim lebt, brachte die Mutter ihren Sohn am Tattag zweimal in das Besuchszimmer.

Mutter hat ihren Sohn selbst missbraucht

Auch die Mutter gestand die ihr zur Last gelegten Taten. Außerdem gab sie zu, ihren Sohn in den Jahren 2009 und 2010 selbst sexuell missbraucht und die Taten gefilmt zu haben. Bei Hausdurchsuchungen wurden zahlreiche Videoaufnahmen sichergestellt. Einige wurden am Dienstag im Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt, "Es war unerträglich, dafür gibt es keine Worte", sagte anschließend der Anwalt des Kindes.

Experten beschrieben die Beziehung des Paares als "sado-masochistisch". Der Stiefvater habe mit Hilfe der Mutter an dem Kind seine "pädophilen Fantasmen" ausgelebt. Der 31-Jährige, der vor Gericht mit kahlgeschorenem Schädel erschien, wurde von Ärzten als gewalttätig mit schizophrenen Tendenzen beschrieben. Er saß zum Zeitpunkt der Tat eine Haftstrafe wegen Misshandlungen einer früheren Freundin ab. Die Mutter sagte aus, sie habe auf "Anweisung" ihres Partners gehandelt.

Fenster der Tür mit Müllsäcken verhängt

Die Gefängniswärter bekamen von den Vorgängen offenbar nichts mit, weil das Fenster der Tür mit Müllsäcken verhängt war. In einigen französischen Gefängnissen ist dies üblich, um Gefangenen bei Besuchen ihrer Partner Privatsphäre zu ermöglichen. Der Anwalt der Mutter verwies darauf, dass sie selbst schließlich zur Polizei ging, um von den sexuellen Übergriffen auf ihr Kind zu berichten. "Wer weiß, wie weit das sonst noch gegangen wäre." (afp)