Bukarest. Schlappe für Tierschützer: Das rumänische Verfassungsgericht hat eine Klage gegen die Tötung von Straßenhunden abgelehnt. Ein entsprechendes Gesetz kann nun in Kraft treten. Die Tiere dürfen demnach nach zwei Wochen im Tierheim bereits eingeschläfert werden.
In Rumänien darf die massenhafte Tötung von Straßenhunden erlaubt werden. Das Verfassungsgericht des Landes wies am Mittwoch eine Klage gegen ein kurz vorher vom Parlament verabschiedetes Gesetz ab. Nun fehlt nur noch die Unterschrift von Staatspräsident Traian Basescu, damit das von Tierschützern kritisierte Gesetz in Kraft treten kann. Das Parlament hatte mit der Neuregelung auf einen tragischen Zwischenfall reagiert, bei dem ein vierjähriges Kind nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einem Straßenhund totgebissen worden war.
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Das nun auch vom Verfassungsgericht genehmigte Gesetz sieht vor, dass die Kommunen die eingefangenen Hunde lediglich 14 Tage lang in Tierheimen versorgen müssen und sie anschließend einschläfern dürfen. Eine Verpflichtung zum Töten dieser Tiere besteht nicht, die Kommunen dürfen sie über diesen Termin hinaus weiter versorgen, falls deren Tierheime dafür Kapazitäten haben. Vorgesehen ist zudem, dass die Hunde nur mit Methoden getötet werden dürfen, die diesen keine Qual verursachen.
Allein in Bukarest leben etwa 65.000 Straßenhunde
Rumäniens Parlament habe mit dem neuen Gesetz Beanstandungen berücksichtigt, die das Verfassungsgericht im Jahr 2012 gegen ein anderes Gesetz zum Umgang mit Straßenhunden formuliert hatte, erklärte der vorsitzende Verfassungsrichter Augustin Zegrean nach Angaben der rumänischen Nachrichtenagentur Mediafax. Das betreffende Gesetz war damals vom Verfassungsgericht gekippt worden.
Solange das neue Gesetz nicht in Kraft ist, gilt wie bisher, dass die herrenlosen Tiere nur dann eingeschläfert werden dürfen, wenn sie nachweislich unheilbar krank oder aggressiv sind. Allein in Bukarest sollen etwa 65 000 Straßenhunde leben. Jährlich werden Tausende Menschen von Tieren gebissen. (dpa)