Bukarest. Bevor in Rumänien das Gesetz zur Tötung tausender Straßenhunde verabschiedet wird, soll das Verfassungsgericht Stellung nehmen, sagte eine Sprecherin des rumänischen Staatspräsidenten am Montag. Vor einer Woche hatte das Parlament mit großer Mehrheit mit einer Gesetzesänderung die Tötung von Straßenhunden erlaubt.

Die massenhafte Tötung von Straßenhunden in Rumänien ist vorerst aufgeschoben. Das neue Gesetz gegen streunende Vierbeiner könne erst in Kraft treten, wenn das Verfassungsgericht dazu Stellung genommen habe, sagte eine Sprecherin des rumänischen Staatspräsidenten Traian Basescu am Montag.

Erst danach könne der Staatschef entscheiden, ob er das Gesetz mit seiner Unterschrift in Kraft treten lässt oder an das Parlament zurückverweist. Zuvor hatten 30 Abgeordnete beantragt, das Gesetz vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen.

65.000 Straßenhunde in Bukarest

Vor einer Woche hatte das Parlament mit großer Mehrheit mit einer Gesetzesänderung die Tötung von Straßenhunden erlaubt. Kurz vorher war ein vierjähriges Kind in Bukarest nach einer Attacke von Straßenhunden gestorben. Der Entwurf sieht vor, dass die Kommunen die eingefangenen Hunde lediglich 14 Tage lang in Tierheimen versorgen müssen und sie anschließend einschläfern dürfen. Vorgesehen war zudem, dass die Hunde nur mit Methoden getötet werden dürfen, die diesen keine Qual verursachen.

Solange dieses Gesetz nicht in Kraft ist, gilt wie bisher, dass die herrenlosen Tiere nur dann eingeschläfert werden dürfen, wenn sie nachweislich unheilbar krank oder aggressiv sind. Allein in Bukarest leben etwa 65.000 Straßenhunde. Jährlich werden tausende Menschen von Tieren gebissen, die aggressiv ihre Territorien verteidigen. (dpa)