Essen. Immer mehr Menschen fotografieren ihr Essen, um die Bilder anschließend in Sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Ein Berliner Wirt war davon so genervt, dass er seinen Gästen kurzerhand verbot, das Essen zu fotografieren. Das ist sein gutes Recht, sagt ein Experte.

Ein Foto von böhmischen Knödeln, ein Frühstück mit leckeren Croissants oder das Büffet beim Restaurant um die Ecke. Kommentiert wird das Bild mit vielsagenden Beiträgen wie "Hmm", "lecker" oder "total super." Über Facebook und Instagram werden jeden Tag unzählige solcher Fotos im Freundeskreis geteilt. So viele, dass ein Berliner Wirt es seinen Gästen sogar untersagte. "Bitte das Essen nicht instagrammen!" steht auf einem Zettel, den er in seinem Restaurant aufhing.

Darf ein Wirt seinen Gästen die Veröffentlichung von Bildern seiner Gerichte verbieten? Grundsätzlich ja, meint Professor Tobias Gostomzyk, der an der TU Dortmund als Experte für Medien- und Internetrecht arbeitet. "Man kann die Veröffentlichung solcher Bilder verbieten. Der Wirt kann es mit dem Hausrecht durchsetzen."

Kunstvolle Gerichte unterliegen dem Urheberrecht

Im öffentlichen Raum herrscht zwar Panoramafreiheit, das heißt, dass erst einmal jedes Motiv fotografiert werden darf, so lange nicht andere Rechte, wie etwa Persönlichkeitsrechte, verletzt werden. Ein Restaurant allerdings ist nur scheinbar ein öffentlicher Ort. Allerdings könne man erst einmal davon ausgehen, dass ein Wirt kein Problem damit hat, dass Gäste sein Essen fotografieren - ein Verbot für die Veröffentlichung solcher Bilder könne dieser aber trotzdem in Kraft setzen, so Gostomzyk.

<blockquote class="twitter-tweet"><p>Bitte hier im <a href="https://twitter.com/search?q=%23Restaurant&amp;src=hash">#Restaurant</a> das <a href="https://twitter.com/search?q=%23Essen&amp;src=hash">#Essen</a> nicht &quot;instagrammen&quot; ! :-)) <a href="http://t.co/EmWRtfA7">pic.twitter.com/EmWRtfA7</a></p>&mdash; Pierre Schydlowski (@PSchydlowski) <a href="https://twitter.com/PSchydlowski/statuses/248855240965758977">September 20, 2012</a></blockquote>

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Auch spezielle Gerichte können einem Verbot unterliegen. Allerdings nur dann, wenn es sich dabei um Kunstwerke handelt. Essen unterliegt dann demselben Urheberrecht wie ein Bild, Musik oder Romane. "Das geht allerdings nur bei ganz besonderen Gerichten. Es reicht nicht aus, einige Zutaten zu nehmen und daraus ein Gesicht zu legen", erklärt Gostomzyk.

Geschmack des Essens leidet

Die Gerichte des Essener Sternekochs Nelson Müller könnten sicherlich als Kunstwerk gelten. Auch Müller beobachtet in seinem Essener Restaurant regelmäßig, wie Gäste das Essen fotografieren. Verbieten will er die Bilder jedoch nicht: "Das ist meiner Ansicht nach zu viel. Es muss eben im Rahmen bleiben. Ein Verbot wäre nicht mein Weg."

Silvesterkochen mit TV-Koch Nelson Müller

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    Allerdings wünscht sich auch Müller, dass mancher Gast sich auf das Wesentliche konzentriert: "Wenn man sich beim Fotografieren viel Zeit lässt und das Essen dadurch länger unangerührt steht, leidet auch der Geschmack. Frisch serviert schmeckt es eben am besten!"

    Dass Instagram-Bilder einem Restaurant auch nützen können, zeigt übrigens ein Betrieb in New York. Das im Oktober 2012 eröffnete Comodo bat seine Gäste, Fotos von den verschiedenen Gerichten zu machen - und diese dann bei Instagram zu veröffentlichen.