Frankfurt/Main. Auch ein schwerer Fehler reicht für eine Kündigung nicht aus: Einer Bankangestellten war nicht aufgefallen, dass ihr Kollege im Sekundenschlaf einen Zahlungsbeleg von 62,40 Euro in 222.222.222,22 Euro geändert hatte. Sie war für die Kontrolle zuständig und wurde gekündigt. Zu Unrecht, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.
Der Sekundenschlaf eines Bankmitarbeiters hat zu einem verhängnisvollen Fehler geführt: Weil der Mann dabei auf die Taste "2" seiner Computertastatur kam, wurde der Zahlungsbeleg eines Rentners von 62,40 Euro in 222.222.222,22 Euro geändert. Seine Kollegin übersah den Fehler bei der Überprüfung von Belegen. Später fiel der Zahlensalat bei einer systeminternen Überprüfung doch noch auf und wurde korrigiert - die Bank kündigte dennoch der Sachbearbeiterin. Zu Unrecht, urteilte das Hessische Landesarbeitsgericht, wie es am Montag in Frankfurt mitteilte (Az. 9 Sa 1315/12).
Die Frau hatte seit 1986 bei der Bank gearbeitet. Am 2. April überprüfte sie nach Angaben des Gerichts 603 Belege je 1,4 Sekunden lang, 105 Belege 1,5 bis 3 Sekunden lang und nur 104 Belege je mehr als 3 Sekunden. Dabei übersah sie den fehlerhaften Beleg, den ihr nicht für die Prüfung des Betragsfeldes zuständiger Kollege verursacht hatte. Der Arbeitgeber warf ihr daraufhin vorsätzliche Täuschung über ihre Arbeitsleistungen vor, sie habe die Belege ohne Prüfung freigegeben.
Doch die Richter sahen keine vorsätzliche Schädigung der Bank, auch sei der Arbeitsablauf nicht vorsätzlich manipuliert worden. Der schwere Fehler reiche für eine Kündigung nicht aus. Auch eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses wurde zurückgewiesen.