Essen. . Eine neue Richtlinie der EU vereinheitlicht die Regeln in allen Mitgliedstaaten. Sie muss spätestens bis Mitte 2014 umgesetzt sein. Händler und Verbraucher müssen sich umstellen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Verbraucher wie Händler müssen sich auf neue Regeln für den Online-Handel einstellen. Die Mitgliedsstaaten der EU müssen bis Juni 2014 eine neue Verbraucherrechte-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Widerrufsbelehrung

Erstmalig ist für die gesamte EU eine einheitliche Muster-Widerrufsbelehrung vorgesehen. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann in allen Mitgliedsstaaten 14 Tage nach Erhalt der Ware. Wird der Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate.Wer seine Waren bisher nur in deutschen Internet-Shops eingekauft hat, muss sich nicht umstellen. Sofern die Belehrung beim oder sofort nach dem Kauf erfolgte, galt in Deutschland diese Frist schon heute.

Kein Widerrufsrecht besteht bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind oder deren Versiegelung geöffnet worden ist. „Hier bleibt abzuwarten, was die Rechtsprechung genau unter versiegelt oder Hygienegründen versteht“, sagt Carsten Fröhlisch, Rechtsanwalt und langjähriger Leiter der Abteilung Recht beim Unternehmen Trusted Shops, das das gleichnamige Gütesiegel für Online-Shops vergibt.

Widerrufserklärung

Bisher gilt allein die Rücksendung der Ware als Widerruf. Ab Mitte 2014 ist dies vorbei. Der Verbraucher muss künftig seinen Widerruf ausdrücklich und schriftlich erklären. Das kann mit einer neuen, verpflichtenden Mustererklärung geschehen, die der Ware beigelegt wird. Der Verbraucher kann den Widerruf aber auch per E-Mail erklären.

Rücksendefrist

Der Verbraucher ist künftig verpflichtet, die Ware ohne unnötige Verzögerung und in jedem Fall binnen 14 Tagen ab dem Tag der Widerrufserklärung zurückzuschicken.

Kaufpreiserstattung

Nicht mehr innerhalb von 30, sondern 14 Tagen ab Widerruf müssen Online-Händler dem Verbraucher den Kaufpreis zurückerstatten.

Der Händler bekommt im Gegenzug das Recht, das Geld so lange zurückzuhalten, bis er die Ware wieder in Händen hält oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgeschickt hat.

Kunden-Hotlines

Haben Online-Händler eine Telefonleitung eingerichtet, an der Kunden Fragen zur Lieferung klären können, muss der Kunde dafür künftig nicht mehr als den Grundtarif zahlen. Das bedeutet: Teure 0180- oder 0900-Nummern sind für solche Nummern künftig verboten. „Für Verbraucher ein absoluter Vorteil“, sagt Carsten Fröhlisch.

Weitere Pflicht-Infos

Wenn der online geschlossene Vertrag – etwa beim Kauf einer Ware oder Bestellung einer Dienstleistung – den Verbraucher zu einer Geldzahlung verpflichtet, muss dieser künftig vor dem Abschluss eindeutig darauf hingewiesen werden. Ebenfalls gefordert sind: wesentliche Eigenschaften von Waren- oder Dienstleistungen inklusive Herkunft oder Risiken, Gesamtpreis inklusive Steuern-, Zustell-, Fracht- oder Lieferkosten, gegebenenfalls Laufzeit eines Vertrages, der späteste Liefertermin, Lieferbeschränkungen und die zulässigen Zahlungsarten und deren Kosten.

Versandkosten

Hat der Kunde für den Versand der Ware bezahlt und widerruft den Kauf, muss der Händler Kaufpreis und Versandkosten erstatten. Das gilt aber nur für die Kosten der vom Händler angebotenen, günstigsten Standardlieferung. Verbraucher, die Express bestellt haben, müssen den Express-Aufschlag im Widerrufsfall selbst tragen.

Retourekosten

Verbraucher müssen sich auf steigende Kosten für die Rücksendung defekter oder nicht gewünschter Waren einstellen, die sie via Internet gekauft haben. Die deutsche 40-Euro-Klausel, wonach der Händler die Retoure-Kosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt.

Künftig kann der Betreiber eines Online-Shops im Widerrufsfall die Kosten der Rücksendung dem Kunden aufdrücken, wenn er diesen darüber informiert. Und glaubt man einer Studie des Forschungsinstituts ibi an der Universität Regensburg, werden viele Händler von dem neuen Recht Gebrauch machen. 76 Prozent der befragten Shop-Betreiber gaben an, die Retourekosten künftig dem Kunden zu übertragen. Laut Studie koste jede Rücksendung kleine Händler 15, große 5 bis 7,50 Euro.

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandel glaubt aber, dass die großen Versender auch künftig die Retoure-Kosten übernehmen werden, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Der Online-Händler Zalando, der rund die Hälfte der bestellten Waren zurückbekommt, hat bereits angekündigt, „Rücksendungen werden auch in Zukunft für den Käufer kostenlos sein“, so eine Sprecherin.