Darmstadt. Eine 48-jährige Lehrerin hat 2001 ihren Kollegen beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Fünf Jahre saß der Mann für die vermeintliche Tat hinter Gittern, erst nach der Haft wurde er freigesprochen. Kurze Zeit später ist er verstorben. Jetzt muss sich das angebliche Opfer vor Gericht verantworten.
Mit einer erfundenen Vergewaltigungsgeschichte soll eine Lehrerin ihren Kollegen in Südhessen ins Gefängnis gebracht haben, die Haft musste der Mann komplett absitzen. Schon damals gab es Zweifel an den Vorwürfen. Jetzt muss das angebliche Opfer nach dem spektakulären Freispruch ihres vermeintlichen Peinigers für ihre erwiesene Lüge gerade stehen.
Doch zum Prozessauftakt in Darmstadt hielt die 48-Jährige am Donnerstag eisern an den Vorwürfen fest. "Die Tat habe ich sehr präsent im Gedächtnis", sagte sie unter Tränen vor dem Landgericht. Wegen Freiheitsberaubung drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft.
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Die besondere Tragik des Falls: Der frühere Kollege der Frau hatte auch nach seiner Verurteilung 2002 zu fünf Jahren Haft stets seine Unschuld beteuert, nur ein Jahr nach seinem Freispruch 2011 starb der frühere Biologielehrer im Saarland an einem Herzinfarkt - genau an dem Tag, an dem Ermittlungen gegen die jetzt angeklagte Frau abgeschlossen wurden.
Frau soll es auf den Posten des Kollegen abgesehen haben
"Wir gehen davon aus, dass die ganze Geschichte frei erfunden ist", sagte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung. Die Frau soll es lediglich auf den Posten des Biologielehrers abgesehen haben. Das hatte auch das Kasseler Landgericht bei seinem Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren 2011 so gesehen und die Geschichte als "von vorn bis hinten erfunden" bezeichnet. Die Lehrerin sei in der Lage, "die aberwitzigsten Geschichten zu erfinden".
Keineswegs, sagte dagegen ihr Verteidiger Torsten Rock beim neuen Prozess in Darmstadt: "Wir sind überzeugt, dass das, was sie damals gesagt hat, in vollem Umfang korrekt gewesen ist." In der Vernehmung durch die Kammer zeigte sich die angeklagte Mandantin allerdings sehr unsicher, sie erinnerte sich nicht mehr an Details von Vernehmungen, an Gespräche nach der Tat oder Einzelheiten aus ihrer Biografie. (dpa)