München. Neue Entscheidung im Dauer-Hickhack von Atze Schröder und Fritz Wepper: Das Münchner Landgericht weist die Schmerzensgeldklage Weppers ab. Komiker Schröder habe sich über Weppers frühere Beziehung zu der wesentlich jüngeren Susanne Kellermann lustig gemacht.
Fritz Wepper (71) bekommt kein Schmerzensgeld von Atze Schröder (47). Das hat das Münchner Landgericht am Donnerstag entschieden. Schauspieler Wepper ("Um Himmels Willen") sah sich beleidigt, weil sich Komiker Schröder in seinem Bühnenprogramm "Schmerzfrei" über dessen frühere Beziehung zu der wesentlich jüngeren Susanne Kellermann lustig gemacht habe.
Wepper und seine Anwälte forderten deshalb 25.000 Euro Schmerzensgeld. Vor Gericht konnte er sich damit allerdings nicht durchsetzen. Gründe für das Urteil liegen noch nicht vor, wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Kunstfreiheit gegen Persönlichkeitsrecht
"Es streiten zwei Grundrechte", sagte Richter Peter Lemmers während der Verhandlung am Vortag: Kunstfreiheit gegen Persönlichkeitsrecht. Er könne zwar nachvollziehen, dass sich der Schauspieler von Schröders Äußerungen verletzt fühle, sagte er. Allerdings seien alle Textpassagen in Schröders Programm "erkennbar satirisch gemeint".
Auch Schröders Verteidiger beriefen sich auf die Freiheit der Satire. Weppers Anwalt Norman Synek hatte dagegen bereits am Mittwoch angekündigt, im Falle einer Niederlage vor Gericht in Berufung gehen zu wollen.
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Neben der Schmerzensgeldklage hatte Wepper auch versucht, eine einstweilige Verfügung gegen Schröder zur erwirken. Damit sollte der Comedian gezwungen werden, bestimmte Behauptungen zu unterlassen.
Wepper konnte sich aber nicht in allen strittigen Fragen durchsetzen. Zwar darf Schröder Reaktionen seines Publikums auf Äußerungen über den Schauspieler nicht mehr wiederholen. Wepper muss sich nach dem gerichtlichen Beschluss aber weiterhin die Behauptung gefallen lassen, der Schauspieler selbst habe die Beziehung mit Kellermann in die Öffentlichkeit gebracht. (dpa)