München. Sie stehen im Blickpunkt der Öffentlichkeit - und entsprechend streiten Prominente oft um ihre öffentliche Darstellung. Am Mittwoch beschäftigte ein Streit zwischen Schauspieler Fritz Wepper und Komiker Atze Schröder die Justiz. Die beiden Protagonisten erschienen nicht vor Gericht.
Was ist eine Homestory? Und was darf Satire? Um diese Fragen geht es in einem Rechtsstreit zwischen Schauspieler Fritz Wepper und Komiker Atze. An der Verhandlung vor dem Landgericht München nahmen am Mittwoch weder Wepper noch Schröder teil.
Schon seit einiger Zeit treffen sich die beiden - beziehungsweise ihre Anwälte - immer wieder vor Gericht. Im Zentrum standen diesmal Äußerungen des Komikers in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz über Weppers Beziehung zu der deutlich jüngeren Susanne Kellermann, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Der Schauspieler hat eine einstweilige Verfügung gegen den Komiker erwirkt. Dagegen hat aber der Komiker Widerspruch eingereicht. Das Landgericht München will am Donnerstag seine Entscheidung in dem Fall veröffentlichen.
Wepper verklagte Schröder auf ein Schmerzensgeld von 25 000 Euro
Der Streit um die Äußerungen bei Lanz ist eigentlich eher ein Nebenkriegsschauplatz. Schon seit einiger Zeit streiten die beiden vor Gericht um Äußerungen Schröders in seinem Bühnenprogramm "Schmerzfrei". Wepper hat den Comedian auf ein Schmerzensgeld von 25 000 Euro verklagt, weil er sich beleidigt fühlt.
Ursprünglich sollte darüber ebenfalls am Mittwoch verhandelt werden, der Termin wurde aber kurzfristig auf den 24. April verschoben. Eine einstweilige Verfügung gegen Schröder hatte das Landgericht München zunächst kassiert, das Oberlandesgericht hob die Entscheidung aber wiederum auf mit der Begründung: "Satire kann Kunst sein; nicht jede Satire ist jedoch Kunst." Im April soll der Rechtsstreit ins Hauptsacheverfahren gehen.
"Ob das Satire ist, hat die Kammer Zweifel"
Am Mittwoch lautete die zentrale Frage vor Gericht erstmal, ob eine Geschichte der Zeitschrift "Bunte" über Wepper, Kellermann und die gemeinsame Tochter denn nun eine Homestory war oder nicht. Das Kind posiert laut Gericht darin unter anderem mit einem Stoffhasen. Auch wenn die Bilder in einem Fotostudio aufgenommen worden seien, erwecke der Artikel den Eindruck, dass "ein Einblick in den privaten Bereich geschaffen werden soll", sagte die Vorsitzende Richterin, Petra Gröncke-Müller.
"Wenn Herr Wepper diesen Artikel gestattet, der den Eindruck erweckt, dass es sich um eine Homestory handelt, dann muss er damit leben, dass das gesagt wird. Sonst darf er diesen Eindruck nicht erwecken."
Schwieriger sei die Behauptung Schröders, Wepper habe sich ausgerechnet am Valentinstag in knappem Abstand am selben Ort im selben Outfit mit Kellermann und mit seiner Frau ablichten lassen. "Ob das Satire ist, hat die Kammer Zweifel", sagte die Vorsitzende. Die Äußerung sei geschmacklos und auch rechtsverletzend.
Auch Weppers Anwalt Norman Synek sagte: "Das ist herabwürdigend. Auf jeden Fall ist das keine Satire." Schröders Anwalt Simon Bergmann argumentierte hingegen, die Äußerung seien erkennbar überspitzt gewesen. Bei der Satire dürfe man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. (dpa)