Radolfzell. Der Diebstahl von sechs Maultaschen wird eine Altenpflegerin den Job kosten. Das Arbeitsgericht Radolfzell hat entschieden, dass die fristlose Kündigung rechtens ist. Der Vertrauensverlust auf Seiten des Arbeitgebers wiege schwerer als die 17 Jahre Betriebszugehörigkeit.

Die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen sechs gestohlener Maultaschen ist rechtens. Das entschied das Arbeitsgericht in Radolfzell am Bodensee. Dass die Altenpflegerin inzwischen 58 Jahre alt ist und seit 17 Jahren für die städtische Spitalstiftung in Konstanz arbeitete, wiegt laut Urteil nicht so schwer wie der «Vertrauensverlust» auf Seiten des Arbeitgebers und die «Präventivfunktion einer Kündigung». Eine Abmahnung sei als milderes Mittel für die ansonsten unkündbare Frau nicht ausreichend gewesen, entschied das Gericht. (AZ: 4 Ca 248/09)

Nach Darstellung der Altenpflegerin waren die Maultaschen, die sie mit nach Hause nehmen wollte, nach der Mittagsverpflegung der Senioren übriggeblieben und wären als Abfall vernichtet worden. Das Gericht wertete dies gleichwohl als Diebstahl, da der Arbeitgeber zuvor schon schriftlich ein generelles Verbot der Verwertung von Resten der Bewohnerverpflegung verhängt hatte. Das Gericht entschied letztlich zu Gunsten des Arbeitgebers, weil die Altenpflegerin «das bestehende Verbot kannte und wissen musste, dass ein Verstoß Konsequenzen auch ernster Art nach sich ziehen kann».

Kündigung nach Pfandbon-Klau und Frikadellen-Imbiss

Zuletzt hatten mehrere ähnliche Fälle von Kündigungen in Deutschland für Aufsehen gesorgt. So bestätigten Gerichte unter anderem die fristlose Kündigung einer Supermarkt-Angestellten wegen entwendeter Pfandbons. In einem anderen Fall bestätigte die Justiz die Kündigung einer Sekretärin, weil sie zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle von einem Imbissteller verzehrt hatte. (afp)