Dortmund. Hermann Schulte-Hiltrup, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände Westfalen, stellt klar: Er hat sich bei seiner Sekretärin lediglich für die fristlose Kündigung entschuldigt. Zurückgezogen hat er sie nicht. Die 59-Jährige, die wegen Diebstahls einer Frikadelle ihren Job verlor, kämpft weiter.

Der Frikadellen-Streit, den die Bauverbände Westfalen mit ihrer 59-jährigen Chefsekretärin führen, ist doch noch nicht ganz gegessen ist. Sie hatten ihr, wie berichtet, fristlos gekündigt. Zwar hatte sich Hermann Schulte-Hiltrup, Hauptgeschäftsführer der Verbände, bei ihr entschuldigt. Am Montag aber stellte er klar: Die fristlose Kündigung hat er nicht zurückgezogen.

Alles hänge jetzt von den Verhandlungen ab, die von den Anwälten „noch im Oktober zu einem positiven Abschluss” gebracht werden sollen. Man strebe eine „sozialverträgliche Lösung” an, sagte Schulte-Hiltrup. Die Anwälte haben einen Termin für den 27. Oktober vereinbart.

Mandantin pocht auf Wiedereinstellung

Wolfgang Pinkepank, Anwalt der gekündigten Frau, betonte am Montag, man streite nach wie vor für eine Wiedereinstellung. Seine Mandantin habe nicht gestohlen, sondern ein Missverständnis habe zur Kündigung geführt. Was die Vorgesetzten in vielen Vorjahren geduldet hätten, sei plötzlich zum Grund der fristlosen Kündigung geworden. Die Mandantin könne sich ein Ausscheiden finanziell nicht leisten: „Mit neunundfünfzig Jahren findet sie keine Neuanstellung. Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit würde Hartz IV bis zur Rente folgen.”

Dagegen hat Schulte-Hiltrup offenbar einen Abfindungsvergleich vor Augen. Er gehe trotz gegenseitiger Entschuldigungen davon aus, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig und irreparabel zerstört sei, wiederholte er gestern.

„Unsensible Vorgehensweise”

Am Wochenende hatte sich der Arbeitgeber in einem Brief, der nur in Teilen öffentlich gemacht wurde, bei der gekündigten Chefsekretärin für seine „unsensible Vorgehensweise” entschuldigt. Zuvor waren die Verbände massiv mit öffentlichen Protesten unter Feuer geraten.

In seinem Entschuldigungsschreiben hatte der Verbände-Chef angemerkt, dass er „im vorliegenden Einzelfall mit einer fristlosen Kündigung juristisch nicht besonders gut beraten” worden sei. Auch bei der Kündigung einer seit 16 Jahren beschäftigten Mitarbeiterin wollen die Bauverände eine Einigung erzielen. In diesem Fall fand noch kein Arbeitsgerichtstermin statt.