München.. Der Gerichtsstreit zwischen Comedian Atze Schröder und Schauspieler Fritz Wepper geht in die nächste Runde. An diesem Mittwoch geht es um eine umstrittene Äußerungen Schröders in der Talkshow von Markus Lanz. Eine weitere Verhandlung wegen Schmerzensgeld wurde verschoben.
Schauspieler Fritz Wepper und Comedian Atze Schröder treffen sich an diesem Mittwoch vor Gericht - oder zumindest ihre Anwälte. Wepper hat eine einstweilige Verfügung gegen den Komiker erwirkt wegen Äußerungen in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz. Dabei ging es um Weppers Liebesleben und die Beziehung zu der deutlich jüngeren Susanne Kellermann, mit der der Schauspieler ein gemeinsames Kind hat.
Schröder hatte behauptet, Wepper habe mit einer sogenannten Homestory seine Beziehung und das gemeinsame Kind in die Öffentlichkeit gebracht. Diese Aussagen soll er nach dem Willen Weppers und seines Anwalts Norman Synek unterlassen. Das Landgericht München gab dem Dringlichkeitsantrag zunächst statt, vor Gericht soll nun darüber verhandelt werden.
Schröder beruft sich auf Satirefreiheit
"Er ist ja da auch aufgetreten als Comedian", sagte Schröders Anwalt Simon Bergmann der Nachrichtenagentur dpa. "Das steht unter dem Schutz der Satirefreiheit." Atze Schröder ist ein Pseudonym, seinen echten Namen will der Komiker nicht in der Zeitung lesen.
Als Beweis für seine Behauptungen wollen Schröder und sein Anwalt unter anderem einen Bericht aus der "Bunten" aus dem Jahr 2012 vorlegen, den Schröder als "Homestory" bezeichnet hatte. Wepper und Kellermann, die zu diesem Zeitpunkt schon getrennt waren, gaben darin ein gemeinsames Interview über ihre Beziehung.
"Das war keine Homestory", betonte Weppers Anwalt Synek. "Das Interview fand in den Räumen des Fotografen statt." Wepper habe sich zu dem Interview veranlasst gefühlt, "weil ihm die Berichterstattung einfach zu wild geworden war".
Schmerzensgeldverfahren wegen Beleidigungen auf der Bühne
Das Verfahren ist nicht das einzige, das Schröder und Wepper derzeit verbindet. Der Schauspieler hat den Comedian außerdem auf Schmerzensgeld verklagt, weil er sich von dessen Bühnenprogramm beleidigt fühlt. In seinem Programm "Schmerzfrei" mache sich der Komiker über Weppers frühere Beziehung zu der wesentlich jüngeren Susanne Kellermann lustig. Er bezieht sich dabei auf die Freiheit der Kunst.
"Das geht zum einen gegen die Menschenwürde meines Mandanten und gegen das Persönlichkeitsrecht", sagte dagegen Synek. "Mein Mandant wird erniedrigt und gedemütigt." Darum hat Wepper Schröder auf Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro verklagt. Ursprünglich sollte darüber ebenfalls am Mittwoch verhandelt werden. Einen Tag vorher wurde der Termin aber kurzfristig auf den 24. April verschoben, wie das Landgericht am Dienstag mitteilte. (dpa)