Essen. . Ist das Plastikgeld verloren oder gestohlen, müssen Verbraucher schnell die Notrufsysteme von Banken und Kreditwirtschaft bemühen. Bis zur Sperrung der Karten haften sie für mögliche Schäden. Banken müssen für Schäden nicht aufkommen, wenn Karten-Besitzer Verlust oder Diebstahl erleichtert und dabei grob fahrlässig gehandelt haben.

Verloren, gestohlen oder einfach nur verlegt? Wenn das Portemonnaie verschwunden ist, ist der Schreck erst mal groß. Geld weg, Karten weg, Ausweispapiere weg? Krampfhaft bemühen wir unser Gedächtnis und beginnen die Suche. Bleibt diese erfolglos, läuft eine nervige und mitunter kostspielige Prozedur an, damit Schlimmeres verhindert werden kann: sperren, melden, anzeigen.

Was tun bei Verlust von Giro- (früher EC-) oder Kreditkarte?

Sperren Sie umgehend die Karten. Sie haben dazu mehrere Möglichkeiten: Rufen Sie ihre Bank an. Weil die Nummer aber in der Regel nicht sofort greifbar ist, und die Geschäftszeiten eingeschränkt sind, gibt es Alternativen: Der Sperrnotruf der Kreditwirtschaft ist rund um die Uhr unter der Nummer 01805/021 021 besetzt. Der Anruf kostet innerhalb Deutschlands 14 Cent in der Minute (Festnetz) oder höchstens 42 Cent per Handy. Wollen Sie die Nummer aus dem Ausland erreichen, setzen Sie die Ländervorwahl 0049 oder +49 davor (Gebühren variieren).

Seit Juli 2005 gibt es innerhalb Deutschlands auch einen kostenfreien Sperrnotruf, ebenfalls 24 Stunden besetzt: 116 116 (Ausland: gebührenpflichtig, +49 116 116) „Die meisten Banken haben sich dieser Dienstleistungsnummer angeschlossen“, sagt Tanja Beller, Sprecherin des Bundesverbandes deutscher Banken. Um sicher zu gehen, sollten Kunden ihre Bank fragen, bevor der Notfall eingetroffen sei. Inhaber von Kreditkarten sollten zudem die Kreditkartengesellschaft informieren. Visakarte: 0800-8118440 (Ausland 0130-814910); Mastercard: 0800-8191040 (Ausland 00131-42756690); American Express: 069-97971000 (Ausland +49 1805-336609).

Was brauche ich noch für die Kartensperrung?

Um die Bearbeitung zu vereinfachen, sollten Sie alle Kontodaten zur Hand haben: Kontonummer, Bankleitzahl, Kartennummern. Die Sperrnotrufe funktionieren meist über Tastatureingaben oder Sprachcomputer. Hier werden mitunter die Kontodaten abgefragt, bevor Sie mit einem „echten“ Menschen sprechen. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit der Kartensperrung, weil dies bei Haftungsfragen relevant sein kann (siehe Infokasten). Im Internet (www.kartensicherheit.de Rubrik SOS-Infopass) gibt es ein Formular zum Herunterladen, auf dem alle Notrufnummern aufgelistet sind. Kunden können dort auch ihre Kontodaten ergänzen.

Was tun bei einem Diebstahl?

Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei. Notieren Sie Datum und Uhrzeit und den Nahmen des aufnehmenden Beamten. Sie bekommen die Anzeige bescheinigt, heben Sie diesen Nachweis gut auf.

Warum ist der Besuch bei der Polizei noch wichtig?

Über das System namens „Kuno“ kann die Polizei auf Zuruf des Bestohlenen die Einzelhändler informieren und die Kartendaten an die Sperrdateien der Kassensysteme übermitteln. So wird ausgeschlossen, dass Diebe mit dem elektronischen Lastschriftverfahren und gefälschter Unterschrift zahlen.

Wie sind die Haftungsfragen bei möglichen Schäden geregelt?

Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haftet der Karteninhaber für Schäden nach Verlust oder Diebstahl von Giro- oder Kreditkarten. Danach haften die Banken. Sie müssen für Schäden nicht aufkommen, wenn der Inhaber der Karten deren Verlust oder Diebstahl erleichtert und dabei grob fahrlässig gehandelt hat. Laut Internetportal kartensicherheit.de ist das dann der Fall, wenn die PIN auf der Karte vermerkt wurde oder zusammen mit dieser im Geldbeutel aufbewahrt worden ist, wenn das Portemonnaie im Auto oder auf dem Büroschreibtisch zurückgelassen worden ist oder zwischen Verlust und Verlustmeldung Tage vergehen.

Es waren reichlich Dokumente in der Geldbörse. Was tun?

Auch interessant

Die Polizei rät: Warten Sie etwa drei Wochen ab, bevor Sie tätig werden. Viele Dokumente tauchen in den Tagen nach Verlust oder Diebstahl des Portemonnaies wieder auf. Bleiben Sie verschwunden, beginnen die Behördengänge. Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises (28,80 Euro) oder Führerscheins (vorläufig 5,10 Euro, neu 37,30 Euro) sind die örtlichen Behörden zuständig.

Ist auch der sogenannte Fahrzeugschein futsch, müssen Sie zur Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle. Die Gebühren für das Ausstellen eines neuen Dokuments kosten 10,90 Euro. Sollten Personalausweis, Führer- und Fahrzeugschein gestohlen sein, müssen Sie dies der Polizei mitteilen. Für einen gestohlenen Fahrzeugschein gibt es eine Bescheinigung.

Übrigens: Auch die Krankenkassen oder viele Vereine oder Verbände wollen bei Verlust von Gesundheits- oder Mitgliedskarten informiert werden.

Portemonnaie war gar nicht weg, nur gut versteckt - was tun?

Auch interessant

„Sind Karten als verloren oder gestohlen gemeldet, handelt Ihre Bank in der Regel sehr schnell und leitet den Prozess der Neuausstellung ein“, sagt Tanja Beller. Sie rät: Rufen Sie Ihre Bank an und erkundigen Sie sich, ob der Prozess noch aufzuhalten ist. Meist sei dies aber nicht der Fall. Für neue Karten müssen Sie womöglich eine Gebühr bezahlen. „Das handhaben die Banken sehr unterschiedlich“, sagt Beller.

Die Polizei weist darauf hin, dass wieder aufgefundene Personalausweise, Pässe oder Führerscheine bei Ihr gemeldet werden müssen. Sonst bleiben offiziell verloren oder gestohlen. Werden Sie kontrolliert, kann das mitunter zu Schwierigkeiten führen.