Karlsruhe. . Großkalibrige Sportwaffen werden in Deutschland nicht generell verboten. Das hatten Eltern gefordert, die 2009 beim Amoklauf von Winnenden in Baden-Württemberg ihre Kinder verloren haben. Doch nahm das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden gegen die geltenden Waffengesetze nicht an.
Sportschützen dürfen großkalibrige Waffen weiterhin besitzen und handhaben. Eine Klage von Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden gegen das Waffengesetz blieb ohne Erfolg, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss mitteilte. Zur Begründung verwies Karlsruhe auf die nach dem Amoklauf bereits verschärften Bestimmungen im Waffengesetz. (Az: 2 BvR 1645/10 u.a.)
Bei dem Amoklauf von Winnenden hatte der 17-Jährige Tim K. im März 2009 mit der Pistole seines Vaters 15 Menschen und dann sich selbst getötet. Geklagt hatten nun Eltern, die damals ihre Töchter verloren hatten, sowie die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“.
WinnendenLaut Gericht sind sie der Auffassung, dass das Waffengesetz „keinen ausreichenden Schutz vor diversen Mordserien mit privaten legalen Waffen“ bietet. Selbst die Verschärfungen des Waffenrechts im Juni 2009 nach dem Amoklauf seien nicht geeignet, „solche Vorkommnisse künftig zu verhindern oder auch nur wesentlich zu erschweren“. Die Kläger forderten deshalb unter anderem, dass der private Besitz tödlicher Sportwaffen generell verboten wird.
Mindestalter 21 Jahre
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klagen jedoch nicht zur Entscheidung an. Dem Beschluss zufolge kann das Gericht erst tätig werden, wenn der Gesetzgeber „gänzlich ungeeignete“ oder „überhaupt keine Schutzvorkehrungen“ gegen die von Waffen ausgehenden Gefahren getroffen habe.
Das sei wegen der geltenden Rechtslage aber nicht der Fall, betonte das Gericht mit Blick auf die Gesetzesverschärfung von 2009. Seitdem dürften Sportschützen großkalibrige Schusswaffen erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren erwerben. Gleichzeitig werden Verstöße gegen die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition als Straftat geahndet. (afp/dapd)