Essen. 2013 fällt das Schornsteinfeger-Monopol, das Porto für den Brief steigt um drei Cent, die teuren Warteschleifen am Telefon werden gekappt. Die Verbraucherzentrale NRW weist auf wichtige Neuerungen hin: Worauf sich Verbraucher einstellen müssen.

Vom Schornsteinfeger bis zur kostenlosen Warteschleife: Auf Verbraucher kommen im nächsten Jahr zahlreiche Veränderungen zu. Die Verbraucherzentrale NRW hat einige wichtige Neuerungen sortiert.

Das Monopol der Schornsteinfeger fällt

Zum 1. Januar 2013 fällt das sogenannte Kehrmonopol: Ab 2013 darf jeder Hausbesitzer seinen Schornsteinfeger frei wählen, ist aber gleichzeitig auch selbst für die Einhaltungen der Kehrfristen verantwortlich.

Hausbesitzer müssen nun selbst aktiv werden, damit Heizungsanlagen und Kamine in dem Rhythmus gewartet und gereinigt werden, wie es ihr Feuerstättenbescheid vorschreibt. Künftig haben sie die Möglichkeit, auch Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, die als freie Schornsteinfeger bei der Handwerkskammer zugelassen sind, mit den Reinigungs- und Wartungsaufgaben zu beauftragen.

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Vorteil für Kunden: Während der Bezirksschornsteinfeger für diese Dienste einen festen Preis entsprechend der Gebührenordnung verlangt, kalkulieren die freien Schornsteinfeger ihre Preise selbst. Angesichts von Angebot und Nachfrage erwarten manche künftig niedrigere Preise. Abhängig ist das jedoch von der Wechselbereitschaft der Hausbesitzer. Die Schornsteinfeger-Innungen hingegen rechnen mit moderat steigenden Preisen.

Der Bezirksschornsteinfeger ist aber keineswegs ein Auslaufmodell: Im Rahmen der Feuerstättenschau prüft er als hoheitliche Aufgabe in einem Turnus von bisher fünf Jahren (in Zukunft 3,5 Jahre) die sicherheitsrelevanten Bestandteile der Heizungsanlage wie zum Beispiel Abgasleitungen und legt fest, welche Kehrarbeiten anfallen. Auch nimmt er neue Kamine sicherheitstechnisch ab. Ab 2014 werden die Bezirksschornsteinfeger im Rahmen einer Ausschreibung für sieben Jahre ausgewählt. In diesem Zeitraum müssen sie dann zweimal eine Feuerstättenschau in den Häusern ihres Bezirks vornehmen.

58 Cent kostet ein Standardbrief - aber was macht man mit den alten? 

Das Porto für den Standardbrief steigt

Briefeschreiber werden zum Jahreswechsel tiefer ins Portemonnaie greifen müssen: Den Standardbrief bis 20 Gramm trägt der Postbote dann für 0,58 Euro (bisher 0,55 Euro) in die Briefkästen. Beim Maxibrief zieht das Porto von 2,20 Euro auf 2,40 Euro an. Büchersendungen gehen dann nur noch „Groß“ oder „Maxi“ auf die Reise – mit Preisen von 1 bzw. 1,65 Euro.

Wer alte Briefmarkenbestände aufbrauchen will, kann im Internet unter www.efiliale.de Ergänzungsmarken kaufen. Somit können alle Briefmarken auch nach dem Jahreswechsel noch geklebt werden, ein Umtausch ist nicht nötig.

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Warmwasserzähler werden Pflicht

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen Wohnungen bis Ende 2013 mit Warmwasserzählern ausrüsten. Während es bisher möglich war, den Anteil der Heizenergie für die Warmwassererwärmung pauschal zu ermitteln, schreibt die Heizkostenverordnung fortan vor, dass die genaue Menge nun exakt per Wärmezähler erfasst werden muss. Hintergrund: Weil Häuser immer besser gedämmt sind, geht ein immer größerer Teil der Heizenergie nicht für die Raumwärme, sondern für die Warmwasserbereitung drauf. Wärmezähler messen die Wassermenge beim Einfluss wie auch beim Abfluss aus der Wohnung. Damit lässt sich die Wärmeabgabe für jede Wohnung in Kilowattstunden angeben. Das erlaubt es dann, die Kosten genauer und somit gerechter zu verteilen als im bisherigen pauschalen Abrechnungsverfahren. Nur wenn die Erfassung mit einem unzumutbar hohen Aufwand beziehungsweise sehr hohen Kosten verbunden ist, kann der Vermieter von dieser Pflicht befreit werden.

Von einer Unzumutbarkeit kann man ausgehen, wenn die Kosten der Zähler-Installation über einem Viertel der Brennstoffkosten liegen. Die Ausstattung der Wohnung mit den neuen Wärmezählern muss geduldet werden. Sind die Zähler nicht bis Ende 2013 installiert, können Mieter die Heizkostenabrechnung um 15 Prozent kürzen.

Wer gegen Vorschriften zum Einsatz von Warteschleifen verstößt, dem droht ein Bußgeld 

Förderung für Partikelfilter sinkt

Wer für sein Dieselfahrzeug einen Partikelfilter nachrüsten will, bekommt weniger Fördergeld. Der Fördersatz wird zum Jahreswechsel von 330 auf 260 Euro abgesenkt. Für Nachrüstungen, die noch in diesem Jahr erfolgen, kann der Antrag auf Förderung bis zum 15. Februar 2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden, nach diesem Stichtag gilt der niedrigere Fördersatz. Die Nachrüstung trägt nicht nur zum Umwelt- und Gesundheitsschutz bei, sondern wirkt sich auch positiv auf die Höhe der Kfz-Steuer aus. Zudem können nachgerüstete Dieselfahrzeuge eine bessere Feinstaub-Plakette bekommen, um in die Umweltzonen der Städte fahren zu können. Informationen zur Nachrüstung bietet der Verkehrsclub Deutschland im Internet unter www.partikelfilter-nachruesten.de.

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Teure Warteschleifen werden gekappt

War der Anrufer von der Servicehotline bislang in einer langen Warteschleife geparkt worden, konnten ihm hohe Kosten entstehen, ohne dass er eine angemessene Gegenleistung erhalten hatte. Zukünftig zahlen Verbraucher für das Anwählen kostenintensiver Sonderrufnummern (0900/0180) nur, wenn ihr Anliegen auch bearbeitet wird. Ab 1. Juni 2013 gilt dann: Die Wartezeit bei Sonderrufnummern, die pro Minute abgerechnet werden, muss vollständig kostenfrei sein. Ebenfalls kostenlos muss dann die Zeit während der Weiterleitung des Telefonats sein. Dies gilt unabhängig davon, ob vom Festnetz- oder Mobilfunkanschluss angerufen wird.

Wer gegen Vorschriften zum Einsatz von Warteschleifen verstößt, dem droht ein Bußgeld. Und nach Ablauf der Übergangsfristen muss der Anrufer für das Gespräch nicht zahlen.