Hildesheim. Er hat seine vier Kinder ermordet. Weil seine Frau sich von ihm trennen wollte. Dafür wurde der Familienvater aus dem niedersächsischen Ilsede am Donnerstag zu 15 Jahren Haft verurteilt. Absitzen wird er sie in der Psychiatrie – wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung.

Im Prozess um die vierfache Kindstötung im niedersächsischen Ilsede ist der Vater der Geschwister zu einer Gefängnisstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim sprach den 37-Jährigen am Donnerstag des vierfachen Mordes schuldig. Wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung des Angeklagten verzichtete das Gericht auf die Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe und ordnete die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Angeklagte nahm das Urteil ruhig und mit gesenktem Blick entgegen. Die Mutter der Kinder war nicht im Gerichtssaal.

Andreas S. hatte gestanden, im vergangenen Juni seine Söhne im Alter von fünf bis neun Jahren und die zwölfjährige Tochter getötet zu haben. Laut Anklage schnitt er ihnen mit einem Teppichmesser die Kehlen durch. Motiv war demnach die Trennungsabsicht seiner Ehefrau. Nachdem er seine Kinder getötet hatte, versuchte S. erfolglos, sich selbst umzubringen.

Der Täter leidet unter einer Persönlichkeitsstörung

Da der Mann unter einer Persönlichkeitsstörung leidet und bei der Tat vermindert steuerungsfähig war, entschied sich das Gericht gegen eine normale Haftstrafe. Stattdessen sei die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung nötig. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er weiterhin versuche, sich selbst zu töten. Dabei könne es passieren, dass er andere Menschen mit sich in den Tod reiße. Der Angeklagte hatte in der Vergangenheit davon berichtet, darüber nachgedacht zu haben, einfach mit seinem Auto in den Gegenverkehr zu fahren.

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Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. In ihrem Plädoyer hatte diese 15 Jahre Haft für den 37-Jährigen gefordert. Mit der Unterbringung in eine Psychiatrie entsprach sie wiederum der Forderung der Verteidigung und des Anwalts der Frau des Angeklagten.

Das Urteil gegen den Familienvater ist bereits rechtskräftig

Durch das Urteil steht nun fest, dass der Verurteilte seine Kinder mit einer acht Zentimeter langen Klinge in dem Reihenhaus der Familie in dem niedersächsischen Ort getötet hat. Drei seiner Kinder hatten während der Tat in ihren Kinderzimmern geschlafen, seine Tochter versuchte noch, sich zu wehren. Anschließend legte er die Leichen in das Ehebett im Schlafzimmer und versuchte, sich mit Schnitten in die Pulsader und die Kehle selbst zu töten. Doch er überlebte schwer verletzt.

In einem Abschiedsbrief und mit einer SMS unterrichtete er seine Frau, die sich zu dieser Zeit im Urlaub in Dänemark befand, über die grausame Tat. Unter anderem heißt es darin: "Fünf Herzen haben aufgehört zu schlagen." Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Urteil bereits rechtskräftig. (dapd /afp)