Mannheim. . Das Skandal-Buch des Ex-Wettermoderators Jörg Kachelmann darf wieder vertrieben werden. Das Landgericht Mannheim hat am Freitag entschieden, dass Kachelmann darin den vollen Namen seiner Ex-Geliebten nennen darf, die ihn im vergangenen Jahr der Vergewaltigung bezichtigt hatte.

Der frühere ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann darf seine Ex-Geliebte öffentlich wieder beim vollen Namen nennen. Das Landgericht Mannheim hob eine einstweilige Verfügung auf, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Auch der Heyne Verlag darf das Buch Kachelmanns vorerst wieder mit dem vollen Namen der Frau vertreiben.

Die Mannheimer Richter erließen zugleich eine weitere einstweilige Verfügung, wonach Kachelmann seine Exfreundin nicht mehr in der Öffentlichkeit als Kriminelle bezeichnen darf. Die Bezeichnung Falschbeschuldigerin kann er aber weiter äußern.

Kachelmann war im Mai 2011 vom Landgericht Mannheim aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Seine langjährige Geliebte hatte ihn beschuldigt, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Über den Prozess und die Anschuldigungen gegen ihn schrieb Kachelmann zusammen mit seiner Frau Miriam ein Buch, das im Oktober veröffentlicht wurde.

Richter hatten Auslieferung des Buches zunächst gestoppt

Claudia D. zog vor Gericht, weil sie in dem Buch mit vollem Namen genannt wird. Nach Angaben des Heyne Verlags sei dies "nach reiflicher Abwägung und sorgfältiger rechtlicher Überprüfung" geschehen. Die Frau, die Kachelmann Vergewaltigung vorwarf, habe ihre Anonymität im Juni 2011 mit einem Interview in der Zeitschrift "Bunte" preisgegeben.

Auf ihren Antrag hin hatte das Landgericht Mannheim dem Verlag am 10. Oktober zunächst per einstweiliger Verfügung untersagt, in Kachelmanns Buch den vollständigen Namen der Frau zu nennen. Die Richter sahen durch die Nennung das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt und setzte bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fest. Dagegen legte der Verlag erfolgreich Widerspruch ein.

Kachelmann klagt auf Schadenersatz

Nach der Buchveröffentlichung hatte Kachelmann Claudia D. in der ARD-Sendung "Günther Jauch" "Falschbeschuldigerin" genannt. In einem Radiointerview bezeichnete er sie als "Kriminelle". Dagegen gingen ihre Anwälte juristisch vor.

Ende des Monats sehen sich Kachelmann und seine Ex vor Gericht wieder. Das Landgericht Frankfurt am Main ordnete an, dass sie in einem Streit um Schadenersatz persönlich am 31. Oktober erscheinen müssen. Es wird darüber verhandelt, ob ihm 13.352,69 Euro Schadenersatz zustehen, die er während des Strafprozesses in Mannheim für Gutachter ausgegeben hatte. Der 54-Jährige verlangt das Geld von Claudia D. mit der Begründung, dass sie ihn mit falschen Anschuldigungen bei der Staatsanwaltschaft belastet habe. (dapd)