Mannheim.. Das Skandal-Buch des Ex-Wettermoderators Jörg Kachelmann darf wieder vertrieben werden. Das Landgericht Mannheim hat am Freitag entschieden, dass Kachelmann darin den vollen Namen seiner Ex-Geliebten nennen darf, die ihn im vergangenen Jahr der Vergewaltigung bezichtigt hatte.
Der frühere ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann darf
seine Ex-Geliebte öffentlich wieder beim vollen Namen nennen. Das Landgericht
Mannheim hob eine einstweilige Verfügung auf, wie ein Gerichtssprecher am
Freitag sagte. Auch der Heyne Verlag darf das Buch Kachelmanns vorerst wieder
mit dem vollen Namen der Frau vertreiben.
Die Mannheimer Richter erließen zugleich eine weitere einstweilige
Verfügung, wonach Kachelmann seine Exfreundin nicht mehr in der Öffentlichkeit
als Kriminelle bezeichnen darf. Die Bezeichnung Falschbeschuldigerin kann er
aber weiter äußern.
Kachelmann war im Mai 2011 vom Landgericht Mannheim aus Mangel an
Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Seine langjährige
Geliebte hatte ihn beschuldigt, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu
haben. Über den Prozess und die Anschuldigungen gegen ihn schrieb Kachelmann
zusammen mit seiner Frau Miriam ein Buch, das im Oktober veröffentlicht
wurde.
Richter hatten Auslieferung des Buches zunächst gestoppt
Claudia D. zog vor Gericht, weil sie in dem Buch mit vollem Namen
genannt wird. Nach Angaben des Heyne Verlags sei dies "nach reiflicher Abwägung
und sorgfältiger rechtlicher Überprüfung" geschehen. Die Frau, die Kachelmann
Vergewaltigung vorwarf, habe ihre Anonymität im Juni 2011 mit einem Interview in
der Zeitschrift "Bunte" preisgegeben.
Auf ihren Antrag hin hatte das Landgericht Mannheim dem Verlag am 10.
Oktober zunächst per einstweiliger Verfügung untersagt, in Kachelmanns Buch den
vollständigen Namen der Frau zu nennen. Die Richter sahen durch die Nennung das
Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt und setzte bei Zuwiderhandlung ein
Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fest. Dagegen legte der Verlag erfolgreich
Widerspruch ein.
Kachelmann klagt auf Schadenersatz
Nach der Buchveröffentlichung hatte Kachelmann Claudia D. in der
ARD-Sendung "Günther Jauch" "Falschbeschuldigerin" genannt. In einem
Radiointerview bezeichnete er sie als "Kriminelle". Dagegen gingen ihre Anwälte
juristisch vor.
Ende des Monats sehen sich Kachelmann und seine Ex vor Gericht
wieder. Das Landgericht Frankfurt am Main ordnete an, dass sie in einem Streit
um Schadenersatz persönlich am 31. Oktober erscheinen müssen. Es wird darüber
verhandelt, ob ihm 13.352,69 Euro Schadenersatz zustehen, die er während des
Strafprozesses in Mannheim für Gutachter ausgegeben hatte. Der 54-Jährige
verlangt das Geld von Claudia D. mit der Begründung, dass sie ihn mit falschen
Anschuldigungen bei der Staatsanwaltschaft belastet habe. (dapd)