München. . Eine Million hat der Gewinner der fünften Staffel der RTL-II-Show „Big Brother“ kassiert. Doch diese Summe muss Sascha Sirtl versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Dabei unterscheiden die Richter deutlich von Lotto- und anderen Spielgewinnen.

Der Gewinner der fünften Staffel von „Big Brother“, Sascha Sirtl, muss seinen „Projektgewinn“ in Höhe von einer Million Euro versteuern. Laut Vertrag sei die Teilnahme an der RTL-II-Show als steuerpflichtige Leistung anzusehen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch in München bekanntgegebenen Urteil. (Az: IX R 6/10)

Bei der Show werden die Teilnehmer im „Big-Brother-Haus“ ständig von Kameras überwacht, gesendet wird eine Auswahl von „Highlights“. Die fünfte Staffel dauerte genau ein Jahr von März 2004 bis März 2005.

Lotto- und Spielgewinne werden nicht versteuert

Der BFH verwies nun darauf, dass sich Sirtl laut Vertrag verpflichtet habe, ständig im „BB-Haus“ anwesend zu sein. „Er musste sich während seines dortigen Aufenthalts ununterbrochen beobachten und belauschen lassen und hatte nach Auswahl auch an Wettbewerben (’Matches’, ‘Challenges’) teilzunehmen.“ Die Verwertungsrechte an allen Bildern habe er „umfänglich“ an die Produktionsfirma abgetreten. Auch wenn überwiegend alltägliche Tätigkeiten gefilmt wurden, habe Sirtl sein Geld für „geschuldete und erbrachte Leistungen“ bekommen.

Damit grenzten die obersten Finanzrichter das Fernseh-Preisgeld deutlich von Lotto- und anderen Spielgewinnen ab. Diese werden nach gängiger Praxis und Rechtsprechung nicht versteuert, weil ein Verhältnis von Leistung und Gegenleistung fehlt. Das Preisgeld sei dagegen Anreiz für die Teilnehmer, sich attraktiv zu präsentieren, erklärte der BFH.

Nach dem Münchener Urteil spielt es für die Steuerpflicht keine Rolle, dass Sirtl nicht von vornherein wusste, dass er siegen und eine Million Euro erhalten werde. Jedenfalls sei bei 61 Kandidaten die Gewinnchance deutlich höher gewesen als bei einer Lotterie. (afp)