München/Dachau. Im Januar hatte ein 54-Jähriger im Gerichtssaal eine Pistole gezogen und den Staatsanwalt erschossen. Der Schütze stand damals wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeträge vor Gericht. Nun ist der 54-Jährige wegen Mordes angeklagt worden.
Nach den tödlichen Schüssen auf einen Staatsanwalt im Dachauer Amtsgericht im Januar ist jetzt Mordanklage gegen den 54 Jahre alten Schützen erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Racheakt aus. Der Mann werde außerdem wegen dreier versuchter Morde an einer Protokollführerin, einem Richter und einer Rechtsanwältin angeklagt, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in München mit.
Der Transportunternehmer hatte während einer Gerichtsverhandlung eine Pistole gezogen und das Feuer eröffnet. Dabei wurde der 31 Jahre alte Staatsanwalt von zwei Schüssen tödlich getroffen. Der 54-Jährige hatte wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge vor Gericht gestanden. Dabei wurde er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte zog die Waffe in dem Moment, als der Richter die Urteilsbegründung verlesen wollte.
Anklageschrift ist 200 Seiten lang
In ihrer 200 Seiten langen Anklageschrift geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich bei der Bluttat um einen Racheakt an den für seine Verurteilung verantwortlichen Personen handelte. Dabei habe der Täter billigend die Tötung der Protokollführerin und seiner eigenen Anwältin in Kauf genommen.
Die Schüsse, die der Mann auf den Richter abgegeben hatte, verfehlten ihr Ziel. Der getötete Staatsanwalt sei mit dem Fall des Transportunternehmers zuvor niemals befasst gewesen, teilte die Anklagebehörde weiter mit.
Der Täter selbst machte in dem Ermittlungsverfahren bislang keine Angaben zum Tatablauf. Gegenüber Polizisten soll er aber eingeräumt haben, dass er auch den Richter töten wollte, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.
In der Anklageschrift werden mehr als 60 Zeugen und zehn Sachverständige genannt. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts München II müsse jetzt über die Zulassung des Hauptverfahrens entscheiden, hieß es weiter. (dapd)