Köln. . Die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) hat zu Unrecht mit Bildern von Günther Jauch geworben. So urteilte das Kölner Landgericht. Deshalb soll sie dem „Wer wird Millonär“-Moderator als Ausgleich eine sechsstellige Summe zahlen.
Die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) hat zu Unrecht mit Bildern des TV-Moderators Günther Jauch für sich geworben. Zu diesem Ergebnis kommt die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Beschluss.
Demnach war die Lottogesellschaft nicht berechtigt, die Bilder Jauchs nach Auslaufen eines Kooperationsvertrages zu Werbezwecken zu nutzen. Die Kammer schlägt einen Vergleich vor, wonach die SKL dem Moderator zur „gütlichen Einigung“ nun 450.000 bis 500.000 Euro zahlen soll. Jauch hatte ursprünglich eine Nachzahlung von insgesamt 780.000 Euro gefordert. Die SKL hatte vor dem Prozess verkündet, sie wolle nicht zahlen.
Sollten beide Parteien diesem Vorschlag zustimmen, könnte der Rechtsstreit beigelegt werden. (dapd/we)