Weilerbach. . Im Haus des 78-Jährigen, der am Montagabend zwei Ärzte in deren Praxis erschoss und dann Selbstmord beging, fand die Polizei Pistolen und Gewehre. Einen Waffenschein besaß der Rentner allerdings nicht. Eine Psychologin hatte ihn vor seiner Tat untersucht, ihn allerdings als ungefährlich eingestuft.

Der Todesschütze von Weilerbach hat offenbar schon länger unter psychischen Problemen gelitten. Zudem fand die Polizei im Haus des 78-Jährigen, der am Montagnachmittag in der pfälzischen Ortschaft zwei seiner behandelnden Ärzte erschoss, drei Pistolen und sechs Gewehre. Einen Waffenschein dafür besaß der Rentner, der sich nach der Schießerei in der Arztpraxis mit einer Neun-Millimeter-Pistole in seinem Wohnhaus selbst das Leben nahm, nicht.

Der Senior hatte seine Tat offenbar geplant: Auf dem Küchentisch des Mannes wurde eine Art Abschiedsbrief gefunden, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Ein eindeutiges Motiv für die Tat sei auch daraus aber nicht hervorgegangen. Der Patient litt an einer Krebserkankung. Ob die Frustration darüber der Auslöser für den Amoklauf war, könne nicht mehr festgestellt werden, sagte der Leitende Polizeidirektor Hans Maaßen.

Polizeigewerkschaft hält Waffengesetz für ausreichend

Der Todesschütze war am Montagnachmittag mit zwei Schusswaffen gerüstet in die Gemeinschaftspraxis gegangen. Als der Patient aus dem Wartezimmer in einen der Behandlungsräume gerufen wurde, eröffnete er das Feuer auf den 63 Jahre alten Mediziner. Sein 48-jähriger Kollege eilte ihm zu Hilfe und geriet ebenfalls in die Schusslinie. Beide Männer starben an ihren Verletzungen. Eine 60-jährige Arzthelferin wurde von einem Streifschuss verletzt.

Ein dritter Arzt verhinderte vermutlich Schlimmeres, als er dem Schützen die Tatwaffe aus der Hand riss. Daraufhin flüchtete der Mann aus dem Gebäude. Auf dem Weg in sein Wohnhaus feuerte er auf offener Straße weiter und verletzte dabei auch einen Polizisten. Als ein Spezialeinsatzkommando der Polizei das Haus stürmte, fanden die Beamten den Leichnam des Rentners.

"Diese Tat ist schrecklich. Aber jetzt zu fordern, Waffen nicht mehr in Privathäusern aufzubewahren zu dürfen, wäre völlig unwirksam", sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, auf dapd-Anfrage. Deutschland habe ein gutes, restriktives Waffengesetz, dessen Vollzug aber besser überwacht werden müsse. "Aber im Fall von Weilerbach hätten selbst schärfere Kontrollen von Waffenbesitzern die Tat nicht verhindert, da die Waffen illegal aufbewahrt wurden", sagte Wendt. Der 55-Jährige schätzt, dass es in der Bundesrepublik 10 Millionen legale und 20 Millionen illegale Waffen gibt.

Psychologin untersuchte Todesschütze wegen Auffälligkeiten

Der Todesschütze von Weilerbach war in der jüngeren Vergangenheit bereits wegen Verhaltensauffälligkeiten von einer Psychologin untersucht worden. Allerdings war die Ärztin nach der Begutachtung zu dem Schluss gekommen, dass von ihm weder eine Gefahr für sich noch für die Allgemeinheit ausgehe. "Auch wenn es Anzeichen gibt, dass es Überlegungen des Rentners für diese Tat gab, kann man nicht davon sprechen, dass ein solcher Schritt vorhersehbar gewesen wäre", sagte Oberstaatsanwalt Helmut Bleh.

Der leitende Staatsanwalt Hans Bachmann äußerte den Verdacht, der Rentner sei "psychisch angeschlagen, ziemlich verwirrt" gewesen. So habe er beispielsweise im Februar die Polizei gerufen, weil sein Fernsehgerät nicht richtig funktioniert habe. Dies habe der Mann als Beleg dafür gesehen, dass er von der Nachbarschaft mit Strahlen angegriffen werde. Die Nachbarn hätten den Todesschützen als "Sonderling" beschrieben, der häufig wegen Banalitäten mit ihnen in Streit geraten sei.

Einen Tag nach der Tat wehten die Flaggen vor dem Rathaus in Weilerbach auf halbmast. "Die Menschen begreifen langsam, was hier passiert ist", sagte Ortsbürgermeister Horst Bonhagen. Am Freitagabend soll es in der evangelischen Kirche im Ort eine Trauerfeier für die Opfer geben. Ihre Beisetzung sei für Montagmittag geplant. Die zwei getöteten Ärzte hinterlassen Familie und Angehörige, einer der Männer hatte Frau und Kinder. (dapd)