Berlin/Osnabrück. Gesichtsscanner in Fußballstadien sind nach Einschätzung von Polizisten wenig sinnvoll. Einem Medienbericht zufolge nannte ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei die Idee aus der CDU “Irrsinn“.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt die Pläne des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), ab, Gesichtsscanner in Fußballstadien einzusetzen. "Es ist Irrsinn, ein Sicherheitssystem aufzubauen, das nur über totale Überwachung funktioniert, insbesondere wenn eine Rechtsgrundlage fehlt", sagte GdP-Chef Bernhard Witthaut der "Bild"-Zeitung.

Das Problem der Fußball-Chaoten sei insbesondere in der 4. oder 5. Liga damit nicht zu lösen. Auch die Reaktion einiger Innenminister der Länder ist dem Bericht zufolge eher verhalten. Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) favorisiert zur Gewaltprävention im Fußball das personalisierte Eintrittsticket.

Ein Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums sagte "Bild.de", man sehe mit Interesse den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie entgegen. Auch FDP-Rechtsexperte Marco Buschmann lehnt die Forderung nach dem Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Stadionkameras ab.

Stadionbesucher unter Generalverdacht

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fan-Projekte nannte den Vorschlag des CDU-Politikers "puren Populismus" und "völlig sinnlos". Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstagausgabe) sagte Sprecher Matthias Stein: "Das wäre ein Schritt auf dem Weg zu einem Polizei- und Überwachungsstaat."

Damit würden alle Stadionbesucher unter Generalverdacht gestellt. "Da könnte Herr Caffier ja gleich verlangen, dass alle ihr polizeiliches Führungszeugnis am Eingang vorzeigen."

Stein kritisierte, die Kosten für ein solches Vorhaben seien "irrsinnig", da deutsche Stadien die sichersten der Welt seien. "Die Anzahl der Randalierer bewegt sich im Pro-Mille-Bereich", sagte der Fan-Vertreter. Das hätten erst kürzlich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und der Deutsche Fußball Bund bei einem Runden Tisch festgestellt. Er sehe zudem überhaupt keine rechtliche Grundlage für den Vorschlag Caffiers.