Essen. Weil er sich durch die Show “Die 10 verrücktesten Deutschen“ diffamiert sah, hat Horst-Werner N. alias “Knöllchen-Horst“ RTL verklagt. Das Amtsgericht Köln gab ihm Recht. Der Sender muss ihm 400 Euro zahlen - unter anderem, weil Dolly Buster über N. sagte, das Knöllchenschreiben mache “ihn geil“.

Als „Knöllchen-Horst“ hat sich Horst-Werner N. aus Osterode im Harz bundesweit einen Namen gemacht. Weil er nicht müde wird, Falschparker und andere Verkehrssünder in seiner Heimatstadt zu belehren und anzuschwärzen. Mehr als 15.000 Anzeigen hat der selbsternannte Ordnungshüter in den vergangenen Jahren erstattet, im Jahr 2008 sogar gegen einen Rettungshubschrauber im Einsatz. Jetzt stand er selbst vor Gericht - als Kläger gegen RTL. 4000 Euro Schmerzensgeld forderte der 57-Jährige vom Sender, weil er sich durch einen Beitrag bei "Die 10 verrücktesten Deutschen" diffamiert fühlte.

"Ich glaub, das macht ihn geil"

Auf Platz acht zeigte ihn Moderatorin Sonja Zietlow in der am 15. Juli dieses Jahres ausgestrahlten Sendung. Außer "Knöllchen-Horst" unter anderem auf der Liste: "Deutschlands größter Weihnachtsfan". Zwei Menschen, die als Vampire nur im Dunklen leben. Eine Frau, deren Haus und Kleidung komplett in Rosa gehalten sind. "Aber nicht alle Verrückten sind auch liebenswert", kündigt der Sprecher aus dem Off den Beitrag über Horst-Werner N. an. Er könne gar nicht so viel essen, wie er kotzen möchte, sagt ein Passant aus Osterode vor laufender Kamera. Und Ex-Porno-Star Dolly Buster kommentiert: "Er hat 20.000 Menschen geschadet, ich glaub, das macht ihn geil." Ein weiterer - laut Gericht "offenbar prominenter" - Mann konstatiert anschließend, es lüge jeder, der behaupte "man wolle dem Kläger seinen Stift und Schreibblock nicht in den A... (es folgt ein Piepton) stecken".

Ehrverletzend und beleidigend fand N. die Darstellung - und zog vor Gericht. Er werde der Lächerlichkeit preisgegeben. Das Filmmaterial über ihn sei schließlich in einem ganz anderen Zusammenhang gedreht und ohne sein Wissen oder Einverständnis neu zusammengeschnitten worden. RTL argumentierte, man habe "in zulässiger, wenn auch ironischer Weise" berichtet. Er habe mit der Einwilligung in die Fernsehaufnahmen auch in die vorgenommene Darstellung eingewilligt - und mit einer kritischen Berichterstattung rechnen müssen.

RTL will das Urteil nicht kommentieren

Und "Knöllchen-Horst" bekam Recht - wenn auch nicht die von ihm geforderten 4000 Euro. 400 Euro Entschädigung sprach ihm Richter Tim Behrend vom Amtsgericht Köln in dieser Woche zu. "Die Gesamtdarstellung ist als verletzend und herabsetzend zu bewerten", schreibt Behrend in seiner Urteilsbegründung. N. werde "gerade auch in Abgrenzung zu den anderen in der Sendung vorgestellten sogenannten Verrückten durchweg negativ dargestellt". Ihn als "verrückt oder eine Macke habend" zu bezeichnen, sei allein noch kein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, urteilt der Amtsrichter. Und man könne das Verhalten des Mannes "in der Tat" skurril nennen. Aber: "Die Mischungs aus derben Schimpfwörtern, angedeuteter, aber für jeden Zuschauer verständlicher Fäkalsprache und sexuellen Anspielungen geht über eine ironische Darstellung hinaus."

Warum dann nur 400 Euro? Ein erheblicher Eingriff ins Persönlichkeitsrecht ziehe nicht unbedingt einen Anspruch auf "beträchtliche Beträge" nach sich, argumentiert Richter Behrend. Und bei der Frage, welches Schmerzensgeld angemessen ist, sei auch das Verhalten N.s zu berücksichtigen. "Dieser präsentiert sich auch in den Medien als selbsternannter Ordnungshüter", er trete belehrend gegenüber Mitmenschen auf und nehme in enormem Ausmaß Aufgaben der Ordnungsbehörden wahr - "ohne dazu von irgendjemand berufen worden zu sein."

RTL soll also nun 400 Euro an "Knöllchen-Horst" zahlen. Die wird der 57-jährige Frührentner jedoch nicht komplett behalten dürfen. Er trägt, auch das ist im Urteil festgelegt, 90 Prozent der Gerichtskosten. RTL wollte sich am Freitag auf Anfrage von DerWesten nicht zu dem Urteil äußern. "Das kommentieren wir nicht", sagte ein Sprecher.