Bremen. . Dem Verantwortlichen für die Krankenhaushygiene fehle die formale Anerkennung, räumte das Klinikum ein. Er sei kein Arzt, sondern Mikrobiologe. An seiner fachlichen Qualifikation bestehe aber kein Zweifel. Im August und Oktober waren drei Frühchen gestorben.

Das Klinikum Bremen-Mitte hat eine vorgegebene Hygiene-Richtlinie missachtet. Dem Verantwortlichen für die Krankenhaushygiene fehle für seine Funktion die formale Anerkennung, räumte eine Sprecherin des Klinikverbundes Gesundheit Nord am Mittwoch auf dapd-Anfrage ein. Dies soll nun umgehend nachgeholt werden. „Es bestehen keine Zweifel an seiner fachlichen Qualifikation“, betonte die Sprecherin.

Der Leiter des Instituts für Allgemeine Hygiene, Krankenhaushygiene und Umwelthygiene am Klinikum Bremen-Mitte, Axel Kappler, ist kein Arzt, sondern Mikrobiologe. Deshalb bräuchte er für seine Funktion die Anerkennung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. Dies sei bislang versäumt worden, sagte die Sprecherin.

Kritik wegen fehlendem ärztlichen Sachverstand

Kappler leitet das zertifizierte Institut seit Oktober 2007, davor war er seit 2005 stellvertretender Institutsleiter. Die Einrichtung ist auch beratend für rund 20 andere Krankenhäuser tätig.

Klaus-Dieter Zastrow von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene kritisierte gegenüber dem „Weser-Kurier“ (Mittwochausgabe), ein Biologe sei mit den Aufgaben „hoffnungslos überfordert“. Es fehle der ärztliche Sachverstand. Ein Krankenhaushygieniker müsse ein Facharzt mit klinischer Erfahrung sein, der Behandlungsabläufe kenne und Fehler erkennen könne.

Station wird desinfiziert

Im Klinikum Bremen-Mitte waren im August und Oktober drei Frühchen an Infektionen durch einen multiresistentem Keim gestorben. Wie der Keim auf die Frühgeborenen-Intensivstation gelangen konnte, ist nach wie vor unklar. Zurzeit wird die betroffene Station gründlich desinfiziert. Zudem wird untersucht, ob das Gesundheitsamt und die zuständige Senatorin früher über die Infektionswelle hätte informiert werden müssen. (dapd)