Hamburg.. Der einstige Kidnapper des Millionärs Jan Philipp Reemtsma, Thomas Drach, ist wegen versuchter Anstiftung zu räuberischer Erpressung zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Drach soll 2009 aus dem Gefängnis heraus versucht haben, seinen Bruder erpressen zu lassen.
Der einstige Kidnapper des Millionärs Jan Philipp Reemtsma, Thomas Drach, ist wegen versuchter Anstiftung zu räuberischer Erpressung zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Hamburger Landgericht befand Drach am Dienstag der versuchten Erpressung seines eigenen Bruders für schuldig. Drach soll demnach 2009 aus dem Gefängnis heraus versucht haben, seinen Bruder erpressen zu lassen.
Drachs Bruder Lutz war wegen Geldwäsche eines Teils des bis heute weitgehend verschwundenen Lösegelds im Fall Reemtsma in Höhe von rund 17,5 Millionen Euro zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er wurde im Mai 2009 entlassen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft fühlte sich Drach von seinem Bruder um Geld betrogen und wollte ihn zwingen, binnen sechs Monaten 30 Millionen Euro zu beschaffen. Mit diesem Ziel soll er im Februar 2009 aus seiner Zelle heraus in mehreren Briefen an einen Freund und an seine Mutter versucht haben, diese zur Erpressung seines Bruders anzustiften. Zu der Erpressung kam es letztlich jedoch nicht.
Der Millionär Reemtsma war vor 15 Jahren entführt und nach Zahlung des Lösegelds wieder auf freien Fuß gesetzt wurden. Thomas Drach wurde 1998 in Argentinien gefasst und später nach Deutschland ausgeliefert. Dort wurde er als Drahtzieher der Entführung verurteilt. Seine vierzehneinhalbjährige Haftstrafe sitzt er noch bis Juli 2012 in einem Hamburger Gefängnis ab.
Verteidiger: Briefe waren nie ernst gemeint
Für Verteidiger Roubicek sind die Drach zur Last gelegten Briefe ein Ausdruck von „Dampf ablassen“. Das neuerliche Hauptverfahren gegen seinen Mandanten sei ein „Phantom-Prozess“, es habe weder eine Tat noch einen Täter noch ein Opfer gegeben. Drachs Briefe seien nie ernst gemeint gewesen.
In seinem Letzten Wort sagte Drach vor dem Gericht, dass „die ganze Sache an den Haaren herbeigezogen“ sei. Wenn er seinen Bruder hätte berauben wollen, hätte er bestimmt nicht seine „arme Mutter“ und einen Elektriker geschickt, „sondern ganz andere“. Mit dem Verfahren habe die Staatsanwaltschaft „irgendeine Information zum dem Lösegeld bekommen wollen“. Der größte Teil des Lösegeldes aus der Reemtsma-Entführung - 15 Millionen D-Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken - ist bis heute verschwunden.
Keine Zeichen von Reue und Einsicht
Ankläger Hoffmann betonte in seinem Plädoyer, dass die geplante Tat so konkretisiert gewesen sei, dass eben jener Freund die räuberische Erpressung an Lutz Drach jederzeit hätte durchführen können, wenn er das denn gewollt hätte. Die teils geständigen Angaben von Thomas Drach seien nicht von Reue und Einsicht gekennzeichnet gewesen, sagte Hoffmann. Drach hatte vor Gericht zugegeben, die Briefe an seinen Freund und seine Mutter geschrieben zu haben. Den Tatvorwurf hatte er allerdings stets bestritten. (afp/dapd)