Celle. . Einer der schillerndsten Adligen Deutschlands hat einen juristischen Erfolg errungen. Ernst August von Hannover hat vor Gericht gewonnen - gegen seinen früheren Verteidiger. Der hatte seinem Mandanten Sätze in den Mund gelegt, die der nicht gesagt haben will.

Ernst August von Hannover hat im Streit mit seinem früheren Verteidiger einen Teilerfolg errungen. Der Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle sah es als erwiesen an, dass der Rechtsanwalt im Körperverletzungs-Prozess wegen einer Schlägerei mit einem Hotelier in Kenia vor dem Landgericht Hildesheim im Jahr 2004 eine Erklärung abgegeben hatte, die nicht von Ernst August autorisiert war. Das gab das Gericht am Mittwoch in Celle bekannt (Az: 3 U 264/08).

Die Auseinandersetzung des Adligen mit dem Hotelier Josef Brunlehner auf der kenianischen Ferieninsel Lamu im Jahr 2000 hatte verschiedene Gerichte in Niedersachsen mehrfach beschäftigt. Brunlehner hatte stets behauptet, wegen eines Streits um Lärmbelästigung von Ernst August heftig verprügelt worden zu sein. Der Welfe seinerseits hatte zwei Ohrfeigen eingeräumt. Vom Landgericht Hildesheim wurde er deswegen im März 2010 zu 200.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Keine Geldentschädigung, keine Richtigstellung

In der strittigen Erklärung aus dem Jahr 2004 ging es darum, ob Ernst August eventuell mit einem Gegenstand in der Hand zugeschlagen hatte. Der Adlige hatte dies stets bestritten. Sein früherer Anwalt ließ diese Möglichkeit in der Erklärung dennoch offen. Ernst August war nach eigenen Angaben nicht über den Inhalt der Erklärung informiert und hatte deswegen geklagt.

Die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung und Richtigstellungen in der Presse erkannte das Oberlandesgericht dagegen nicht an.