Hildesheim. .
Prinz Ernst August von Hannover ist weger vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden. Er soll einen Hotelier zusammengeschlagen haben und muss nun nur noch 200 000 Euro zahlen. Damit wurde ein Urteil des Landgerichts Hannover mit einer höheren Geldstrafe aufgehoben.
Ernst August Prinz von Hannover ist im Prozess um eine rund zehn Jahre zurückliegende Auseinandersetzung mit einem Hotelier in Kenia wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 200 000 Euro verurteilt worden. Damit werde ein Urteil des Landgerichts Hannover mit einer höheren Geldstrafe aufgehoben, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag im Landgericht Hildesheim. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Ernst Augusts Verteidigung hatte Straffreiheit für ihren Mandanten gefordert.
Ernst August sprach von lediglich zwei Ohrfeigen
Bei dem Prozess ging es um einen Vorfall am 14. Januar 2000 in Kenia. Der Hotelier Josef Brunlehner behauptet, von Ernst August an dem Abend heftig verprügelt worden zu sein, unter anderem mit einem Schlagwerkzeug. Der Prinz hat seinerseits eingeräumt, Brunlehner zwei Ohrfeigen gegeben zu haben.
Ernst August war 2001 vom Amtsgericht Springe unter anderem wegen der Kenia-Prügelei zu einer Geldstrafe von 250 000 Euro verurteilt worden. In einem Berufungsverfahren verhängte das Landgericht Hannover 2004 gegen den 56-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 445 000 Euro. Weil sein damaliger Anwalt jedoch ein Geständnis vorgelegt haben soll, das so nicht autorisiert war, wurde das Verfahren nun noch einmal neu aufgerollt. (ddp)