Berlin. . Er soll einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter anderem als „Idiot“ beschimpft haben und sich deshalb vor Gericht verantworten. Doch Prozess gegen Rapper Bushido startete am Montag nicht wie geplant. Der 32-Jährige sei krank, hieß es.
Wegen Erkrankung ist der Rapper Bushido am Montag nicht zu einem Prozess in Berlin wegen Beleidigung erscheinen. Ein Attest werde nachgereicht, sagte die Richterin des Amtsgerichtes Tiergarten. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.
In dem Verfahren geht es um den Vorwurf der Beleidigung. Im Oktober vergangenen Jahres soll der bekannte Rapper einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes angepöbelt und beleidigt haben. Dieser hatte von Bushido 15 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit verlangt.
Einspruch gegen den Strafbefehl
Wörtlich soll Bushido geäußert haben: „Wenn du schon kein Bulle bist, Du Idiot, dann tu nicht so, als wenn Du was zu sagen hast.“ Gegen einen entsprechenden Strafbefehl über 21.000 Euro hatte der 32-jährige Musiker Einspruch eingelegt.
Auch wegen Körperverletzung läuft derzeit noch ein Ermittlungsverfahren gegen den Rapper. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl gegen ihn, weil er einen weiblichen Fan geohrfeigt haben soll, der vor seinem Haus filmte.
Schon einmal verurteilt
Bushido, der für seine derben sowie frauen- und schwulenfeindlichen Texte bekannt ist, musste sich bereits mehrfach vor Gericht verantworten. Er war beispielsweise im Mai vergangenen Jahres wegen Beleidigung von zwei Polizisten zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt worden. Er hatte die Beamten bei einer Verkehrskontrolle im Stadtteil Kreuzberg als „Hampelmann“ und „Affe“ beschimpft. (dapd)