Köln. . Das Verwaltungsgericht Köln hat den juristischen Feldzug einer Friedensaktivistin gegen Atombomben vorerst gestoppt. Die 68-Jährige hatte die Bundesrepublik Deutschland verklagt, weil im Fliegerhorst Büchel Atomsprengköpfe lagern sollen.

Eine Friedensaktivistin ist vor dem Kölner Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen die Lagerung von Atomwaffen im Nato-Fliegerhorst Büchel in der Eifel gescheitert. Die Klage der in der Nähe von Büchel wohnenden Frau gegen die Bundesrepublik sei unzulässig, entschied das Gericht nach Angaben vom Dienstag.

Als Begründungen teilten die Richter mit: Die Einschätzung, auf welche Weise der Frieden zu sichern sei und welche Folgen mit der Stationierung von Atomwaffen verbunden seien, obliege den für Außen- und Verteidigungspolitik zuständigen Bundesorganen. Zudem habe die Bundesrepublik bereits vielfältige Vorstöße für eine atomare Abrüstung unternommen. (Az.: 26 K 3869/10)

Prozess war juristisches Neuland

Die in der Friedensbewegung aktive Elke Koller, eine Apothekerin aus dem Ort Leienkaul im Kreis Cochem-Zell, hatte mit ihrer Klage unter anderem die Entfernung der in Büchel möglicherweise gelagerten US-Atomwaffen von deutschem Boden erreichen wollen. Mit dem Prozess war juristisches "Neuland" betreten worden. Noch nie zuvor hatte eine einzelne Person wegen der Atomwaffen gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. Koller hatte geltend gemacht, ihre Sicherheit sei nicht gewährleistet. Sie befürchtet einen Terroranschlag auf den Fliegerhorst. Das Verteidigungsministerium hat die Stationierung der Atomwaffen bislang nicht offiziell bestätigt. Experten gehen allerdings davon aus, dass auf dem Fliegerhorst noch bis zu 20 Atombomben der USA liegen.

Auf dem Fliegerhorst Büchel wurde 1958 ein Jagdbombergeschwader aufgestellt und der Nato unterstellt. In dem Fliegerhorst befinden sich zudem Staffeln der US Air Force. Gegen das Kölner Urteil kann die Klägerin nun innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung beantragen. (afp/dapd)