Köln. . Der Rechtsstreit um die Stationierung amerikanischer Atomwaffen in der Eifelgemeinde Büchel dauert an. Eine Anwohnerin will mit dem Verfahren den Abzug der vermutlich 20 verbliebenen Atomsprengsätze aus Deutschland erzwingen.

Der Rechtsstreit um die Stationierung amerikanischer Atomwaffen in der Eifelgemeinde Büchel dauert an. Das Verwaltungsgericht Köln verschob am Donnerstag die Entscheidung über die Klage einer Friedensaktivistin gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Die 68-jährige Elke Koller will mit dem Verfahren den Abzug der vermutlich 20 verbliebenen Atomsprengsätze aus Deutschland erzwingen. Als Anwohnerin fürchte sie um ihre Sicherheit, sagte sie in der Verhandlung.

Die Entscheidung soll nun schriftlich zugestellt werden, der Zeitpunkt ist offen. Zudem kann der Fall an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht werden. Koller kündigte an, im Fall einer Abweisung der Klage in die nächste Instanz gehen zu wollen. Ihr Anwalt Peter Becker bezeichnete den Prozess als „Neuland“. Noch nie sei dem Staat vorgeschrieben worden, Atomwaffen zu verbannen, sagte er.

Bundeswehr übernimmt im Ernstfall den Transport

Die Atomwaffen in Büchel werden von amerikanischen Spezialkräften bewacht, sollen im Ernstfall aber von Bundeswehrpiloten transportiert werden. Damit würden sich die Deutschen eines Kriegsverbrechens schuldig machen, sagte Kollers zweiter Rechtsanwalt Otto Jäckel, Vorsitzender der Deutschen Sektion der International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) müssten sofort suspendiert werden.

Zudem verwiesen Koller und ihre Anwälte auf Passagen aus dem 2+4-Vertrag von 1990 sowie dem Nichtverbreitungsvertrag von 1967. Der Internationale Gerichtshof habe zudem die Anwendung von Atomwaffen als rechtswidrig eingestuft. „Der Kalte Krieg ist beendet und man fragt sich, warum braucht man noch Atomwaffen“, sagte Rechtsanwalt Becker.

„Terroristen schrecken vor nichts zurück“

Die Apothekerin Koller wohnt im rheinland-pfälzischen Leienkaul , etwa 3,5 Kilometer vom Fliegerhorst Büchel entfernt. Sie warf der Bundesregierung vor, Sicherheitsbedenken auszuklammern und die Bevölkerung nicht ausreichend zu schützen. „Terroristen schrecken vor nichts zurück“, warnte sie. Im Notfall seien Rettungskräfte nicht ausreichend ausgestattet. Außerdem sprach sie von einem erhöhten Krebsrisiko in der Umgebung der Nuklearwaffen.

Die Vertreterin des Bundesverteidigungsministerium wollte die Stationierung der Bomben vor Gericht nicht bestätigen. Sie verwies auf eine strenge Geheimhaltungspflicht. Während des Verfahrens hatte das Ministerium erklärt, dass es an dem Standort zu keinen Schäden und Gefährdungen gekommen sei. Der Bürger habe laut Grundgesetz keinen Anspruch darauf, die Bundesregierung auf ein bestimmtes Verhalten festzulegen. Die „atomare Abschreckung“ sei solange nötig, wie weitere Länder unerlaubterweise nach Atomwaffen strebten.

„Seit 16 Jahren auf einer Zielscheibe“

Koller hatte vor Jahren mit ihrem Ehemann in der Nähe des Bundeswehrstandortes eine Apotheke übernommen und sich dort niedergelassen. Mitte der 90er-Jahre habe sie überraschend aus den Medien erfahren, „dass ich seit 16 Jahren auf einer Zielscheibe lebe“. Sie habe sich hintergangenen gefühlt und hätte in Kenntnis dieser Umständen dort nie ein Haus gekauft. Aus Frust und Wut sei sie als Friedensaktivistin auf die Straße gegangen.

In der Eifel wird schon seit rund 15 Jahren der Abzug der Bomben gefordert. Auch Außenminister Guido Westerwelle (FDP) hat sich immer wieder für einen Abzug der in Deutschland verbliebenen Atomwaffen eingesetzt. Im Koalitionsvertrag ist dies als ein Ziel der schwarz-gelben Bundesregierung formuliert. (dapd)