Göttingen. . Im Prozess um den Mord an zwei Teenagern im niedersächsischen Bodenfelde hat das Landgericht Göttingen den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er wird in die Psychiatrie eingewiesen, anschließend kommt er in Sicherungsverwahrung.

Mehr als ein halbes Jahr nach dem Mord an zwei Jugendlichen im niedersächsischen Bodenfelde hat das Landgericht Göttingen den Täter am Montagvormittag schuldig gesprochen. Jan O. wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 26-Jährige soll in die Psychiatrie eingewiesen werden, wie Richter Ralf Günther am Montag sagte. Anschließend solle er zudem in Sicherungsverwahrung.

Jan O. hatte zugegeben, die 14-jährige Nina und den 13 Jahre alten Tobias im November 2010 auf grausame Art ermordet zu haben. Der Fall sorgte seinerzeit bundesweit für Aufsehen. Richter Günther bezeichnete die Taten als einen "Exzess der Gewalt" und eine "schier unvorstellbare Dimension des Unrechts". O. habe nicht nur die beiden Jugendlichen grausam getötet, sondern auch Eltern die Kinder und Freunden die Freunde genommen.

Geständnis für Strafe entscheidend

Maßgeblich für den Schuldspruch war nach Darstellung Günthers das Geständnis des Täters. O. hatte zunächst schriftlich und in der Verhandlung auch mündlich die Morde gestanden und teils grausame Einzelheiten geschildert.

Mit dem Urteil ging das Landgericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die nur eine 15-jährige Haftstrafe verlangt hatte. Die Anklage hatte dies mit der „schweren Persönlichkeitstörung“ des Angeklagten begründet, die von einem psychiatrischen Sachverständigen festgestellt worden war. Die Verteidigung hatte auf eine niedrigere Haftstrafe und Unterbringung in der Psychiatrie ohne Sicherungsverwahrung plädiert.

Der Angeklagte habe zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, zur Verdeckung anderer Straftaten und heimtückisch gehandelt, sagte Günther. Die verminderte Schuldfähigkeit sah das Gericht lediglich bei der Ermordung Ninas. Dort sei O.s multiple Störung der sexuellen Präferenz deutlich geworden. Dennoch machte Günther klar: "Es ist ein Mord. Er hat ein Kind getötet und hat das auf eine besonders verachtenswerte Weise getan".

Bei einer verminderten Schuldfähigkeit kann das Gericht die Strafe auf maximal 15 Jahre reduzieren. Für die Tat an Nina entschied sich das Gericht für 13 Jahre und zehn Monate. Strafmildernd habe hier vor allem das Geständnis des Angeklagten beachtet werden müssen, sagte Günther.

Allerdings sei bei dem fünf Tage später folgenden Mord an Tobias keine verminderte Schuldfähigkeit gegeben, weshalb insgesamt eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen sei. Die dem Angeklagten von Sachverständigen attestierte Persönlichkeitsstörung habe sich bei der Tat nicht maßgeblich ausgewirkt. O. sei in der Lage gewesen, "bei Erkennen der Umstände die Situation zu erfassen und abzuwägen", machte Günther klar. (dapd/afp)